POL-UL: (UL) Korrektur trug zum Unfallzeitpunkt einen Helm - Blaubeuren - Radfahrer contra Pkw/ Am Mittwoch trug ein 62-Jähriger nach einem Zusammenstoß in Gerhausen Verletzungen davon.
Ulm (ots)
Der Radfahrer war gegen 16 Uhr auf dem Radweg in der Hauptstraße in Richtung Ortsmitte unterwegs. Eine 36-Jährige Opel-Fahrerin fuhr in gleicher Richtung. An einer Grundstückseinfahrt bog die 36-Jährige nach rechts ab. Sie beachtete den Radfahrer nicht und stieß mit dem Senior zusammen. Der 62-Jähriger stürzte und erlitt schwere Verletzungen. Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus. Die Polizei aus Ehingen hat die Ermittlungen aufgenommen. An dem Opel entstand Sachschaden in Höhe von rund 1.000 Euro. Der Schaden am Fahrrad wird auf ca. 400 Euro geschätzt. Der Radfahrer trug zum Unfallzeitpunkt einen Helm. "Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten," schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. Das gilt sowohl beim Abbiegen nach links als auch nach rechts. Diese doppelte Rückschaupflicht soll Verkehrsunfälle verhindern. Damit alle sicher ankommen. Das Risiko von Stürzen kann zwar durch eigenes vorausschauendes und umsichtiges Verhalten, insbesondere bei der Teilnahme im Straßenverkehr, deutlich reduziert werden. Ganz auszuschließen ist die Unfallgefahr durch eigene oder Fehler anderer jedoch nie - wir alle machen Fehler, ob Kinder oder Erwachsene! Die dann drohenden Folgen: Schwere oder leider manchmal sogar tödliche Verletzungen können durch den richtigen Schutz verhindert oder zumindest deutlich gemindert werden. Mit der Aktion "Schütze Dein Bestes!" wirbt die Polizei mit ihren Sicherheitspartnern dafür, beim Radfahren einen Helm zu tragen.
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