POL-UL: (BC)(UL) Biberach/Laupheim/Ehingen - Polizei kontrolliert Gurtmuffel und Handynutzer
Am Donnerstag schrieb die Polizei in der Region zahlreiche Anzeigen.
Ulm (ots)
(BC) In Biberach kontrollierte die Polizei ab 13 Uhr den Verkehr in der Memminger Straße. Dabei erkannten die Beamten sieben Gurtmuffel. Gleich 19 Mal zeigten sie Fahrer an, die ein Handy benutzten. Außerdem waren vier Fahrende zu schnell unterwegs. Dabei fuhr der Schnellste mit 74 km/h. Erlaubt sind 50 km/h.
Zwischen 11 Uhr und 12.30 Uhr sah die Polizei Laupheim an der L259 beim Industriegebiet Neue Welt nach dem Rechten. Sie kontrollierten acht Fahrzeuge. Bei allen beanstandeten sie etwas. So kamen sechs Verstöße gegen die Pflicht sich anzuschnallen zusammen. Dazu kamen drei Anzeigen wegen der Nutzung von Handys während der Fahrt und ein Verstoß gegen die Pflicht, Kinder im Auto entsprechend zu sichern.
(UL) Von 10 Uhr bis 11.30 Uhr kontrollierte die Polizei in Ehingen den Verkehr beim Mühlweg. Den Beamten fielen sieben Zuwiderhandlungen gegen die Pflicht sich anzuschnallen auf. Auch benutzten drei Fahrende ihr Handy, weshalb sie nun Anzeigen entgegensehen.
Die Polizei führte mit allen Betroffenen Gespräche über den Umgang mit elektronischen Geräten während der Fahrt und wies sie auf die Gefährlichkeit hin, ohne entsprechende Sicherung mit einem Fahrzeug unterwegs zu sein. Die Beamten verwarnten die Gurtmuffel und zeigten Handynutzer an.
Das Anlegen von Gurten im Straßenverkehr rettet Leben. Ein Aufprall mit 50 km/h entspricht einem Sturz aus zehn Metern. Dieser ist kaum zu überleben. Deshalb empfiehlt die Polizei, den Gurt immer, noch vor Fahrtantritt, anzulegen. Weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
Wer als Fahrzeugführer ein Handy benutzt muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt im Zentralregister rechnen.Die Polizei appelliert dringend an die Fahrer das Telefon liegen zu lassen, auch wenn es klingelt. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h bedeutet eine Sekunde Ablenkung 14 Meter Blindfahrt. Weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.runtervomgas.de.
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