POL-UL: (UL) Laichingen - Radler verhält sich falsch
Nicht ordnungsgemäß verhielt sich ein 50-Jähriger am Montag in Laichingen.
Ulm (ots)
Gegen 10.45 Uhr fuhr der 50-Jährige mit seinem Mountainbike verbotswidrig auf dem linken Gehweg der Weite Straße in Richtung Olgastraße. Ohne auf den Verkehr zu achten, überquerte er kurz vor dem Kreisverkehr die Straße. Ein Lasterfahrer musste bremsen und hupte. Der Radler drehte sich um. Abgelenkt stieß er gegen den Peugeot einer 63-Jährigen. Die wartete verkehrsbedingt an der Einfahrt des Kreisverkehrs. Der Radler stürzte und verletzte sich leicht. Es entstand Sachschaden von etwa 500 Euro.
Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann weitreichende Folgen haben. Deshalb ist es immer wichtig mit voller Aufmerksamkeit hinter dem Steuer zu sitzen und sich durch nichts ablenken zu lassen. Schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht aus um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Verkehrsteilnehmer, die Fahrzeuge fahren, die Fahrbahnen benutzen müssen. Gehwege zählen nicht dazu. Die Benutzung von Gehwegen mit Fahrrädern ist Kindern jedoch gestattet. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie sogar auf dem Gehweg fahren. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren.
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