POL-UL: (UL) Ulm - Beim Abbiegen nicht aufgepasst
Leichte Verletzungen erlitt ein Radler am Sonntag in Ulm.
Ulm (ots)
Wie die Polizei mitteilt, fuhr der 75-Jährige gegen 22.15 Uhr in der Blaubeurer Straße in Richtung Stadtmitte. Dort bog er nach rechts auf ein Firmengelände ab. Dabei übersah der Fahrer des Mercedes den 22-Jährigen Radler. Der fuhr auf dem neben der Straße befindlichen Radweg in gleiche Richtung. Beim Abbiegen streifte das Auto den Radfahrer. Der stürzte und verletzte sich leicht. Bei dem Unfall entstand geringer Sachschaden.
"Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten," schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. Das gilt sowohl beim Abbiegen nach links als auch nach rechts. Diese doppelte Rückschaupflicht soll Verkehrsunfälle verhindern. Damit alle sicher ankommen. Das Risiko von Stürzen kann zwar durch eigenes vorausschauendes und umsichtiges Verhalten, insbesondere bei der Teilnahme im Straßenverkehr, deutlich reduziert werden. Ganz auszuschließen ist die Unfallgefahr durch eigene oder Fehler anderer jedoch nie - wir alle machen Fehler, ob Kinder oder Erwachsene!
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