POL-UL: (UL) Heroldstatt - Beim Abbiegen Gegenverkehr übersehen
Zwei Leichtverletzte und hoher Sachschaden sind die Bilanz eines Unfalls am Sonntag bei Heroldstatt.
Ulm (ots)
Gegen 15 Uhr war ein 51-Jähriger auf der Landstraße 230 von Heroldstatt in Richtung Machtolsheim unterwegs. An der Einmündung zur Straße in Richtung Laichingen und Suppingen bog der Volvo-Fahrer nach links ab. Dabei übersah der Autofahrer einen entgegenkommenden Mercedes. Der fuhr in Richtung Heroldstatt. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Durch den Zusammenstoß erlitt die 63-jährige Fahrerin des Mercedes leichte Verletzungen. Ein Rettungswagen war vor Ort und untersuchte die Fahrerin. Auch der 51-jährige wurde vor Ort durch den Notarzt behandelt. Beide konnten wieder nach Hause. Die SUVs mussten abgeschleppt werden. Da Betriebsstoffe ausliefen, war die Feuerwehr vor Ort. Während der Unfallaufnahme kam es zu leichten Verkehrsbehinderungen. Die Polizei aus Ehingen hat die Ermittlungen aufgenommen. Den Sachschaden schätzt sie auf etwa 20.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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