POL-UL: (HDH) Giengen a.d. Brenz - Verbotswidrig Gehweg benutzt
Am Montag stürzte die Unfallverursacherin in Giengen von ihrem Kleinkraftroller.
Ulm (ots)
Gegen 12 Uhr fuhr die 15-Jährige verbotswidrig mit ihrem Peugeot Kleinkraftroller auf dem Gehweg zwischen der Schwagestraße und Heidenheimer Straße. Vor ihr liefen zwei Fußgänger auf dem Gehweg. Die 15-Jährige wollte an diesen rechts vorbeifahren. Dabei erschraken die Fußgänger und eine 12-Jährige wich nach rechts aus. Die 15-Jährige bremste. Dennoch kollidierte sie mit der 12-Jährigen. Die fiel auf den Boden. Auch die 15-Jährige landete mit ihrem Roller in einem angrenzenden Rasenstück. Bei dem Unfall erlitt die 12-Jährige leichte Verletzungen und kam in ein Krankenhaus. Den Schaden an dem Roller schätzt die Polizei auf etwa 500 Euro.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Verkehrsteilnehmer, die Fahrzeuge fahren, die Fahrbahnen benutzen müssen. Gehwege zählen nicht dazu. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird". So lautet die Grundregel für alle Verkehrsteilnehmer. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
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