POL-UL: POL-UL: (BC) Biberach - KORREKTUR Fußgängerin stirbt Am Mittwoch kam eine 64-Jährige bei einem Verkehrsunfall in Biberach ums Leben.
Ulm (ots)
+++ Bei dieser Meldung hatte ich in der Überschrift den falschen Wochentag angegeben. Ich bitte den Fehler zu entschuldigen. Wagner, KHKin ++++
Gegen 9.30 Uhr fuhr ein 64-jähriger Mann mit einem Sattelzug in der Bahnhofstraße in Richtung Bismarckring. Er wollte dann von der Bahnhofstraße nach rechts in den Bismarckring abbiegen. Zunächst musste er jedoch anhalten, da die dortige Ampel rot zeigte. Als sie grün war, fuhr er los.
Eine ebenfalls 64-jähre Frau wollte zur selben Zeit den Bismarckring überqueren. Sie ging von der Bahnhofstraße kommend auf die Straße, als die dortige Fußgängerampel auch auf grün schaltete.
Beim Abbiegen nach rechts muss der Fahrzeugverkehr an dieser Kreuzung den Fußgängern Vorrang gewähren. Dies übersah der Fahrer des Sattelzugs wohl. Er sah die 64-Jährige anscheinend zu spät und erfasste sie mit seinem Sattelzug. Die Frau kam dadurch zu Fall und wurde unter der Sattelzugmaschine eingeklemmt. Dabei erlitt sie schwere Verletzungen.
Die Feuerwehr setzte ein Luftkissen ein, um die 64-Jährige zu befreien. Rettungskräfte brachten die Frau dann zur Behandlung in ein Krankenhaus. Dort erlag sie ihren Verletzungen.
Die Verkehrspolizei nahm die Ermittlungen auf. Sie klärt nun, warum es zu dem Unfall kam und wie die genauen Umstände waren. Zur Spurensicherung war auch ein Sachverständiger am Unfallort. Für die Unfallaufnahme und die Sicherung der Spuren sperrte die Polizei die Fahrbahn bis zum Mittag voll. Dadurch kam es in der Biberacher Innenstadt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Hinweis der Polizei:
Bislang ist nicht bekannt, aus welchem Grund dieser Unfall geschah. Unachtsamkeit ist jedoch eine der häufigsten Ursachen. Im Straßenverkehr kann Unachtsamkeit weitreichende Folgen haben. Deshalb ist es wichtig mit voller Aufmerksamkeit hinter dem Steuer zu sitzen und sich durch nichts ablenken zu lassen. Schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht aus um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
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