POL-UL: (UL) Erbach - Verdacht auf Giftköder
In den vergangenen Tagen fand eine Zeugin mehrere verdächtige Gegenstände bei Erbach.
Ulm (ots)
Eine aufmerksame Hundebesitzerin fand am vergangenen Samstag (9.12.) gegen 10.30 Uhr mehrere verdächtige Gegenstände in Erbach-Dellmensingen. Die lagen neben dem linksseitigen Gehweg in der Straubstraße und führten bis zum Brückenviadukt in der Ersinger Straße. Ersten Erkenntnissen zufolge könnten es sich um sogenannte Giftköder für Tiere handeln. Die Gegenstände, die Wattebäuschchen ähneln, könnten von einem Unbekannten wohl mit giftigen Substanzen versetzt und anschließend dort zum Fressen von Tieren abgelegt worden sein. Die Polizei sicherte Spuren und hat die Ermittlungen aufgenommen. Es sind den Ermittlern in diesem Zusammenhang keine verletzten Tiere bekannt geworden. Bisherige Ermittlungen der Beamten von Gewerbe und Umwelt Ulm verliefen ohne Erfolg, weshalb die Spezialisten jetzt auf Hinweise aus der Bevölkerung hoffen. Wer jemanden beim Auslegen der Gegenstände beobachtet hat oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, soll sich bitte unter der Tel. 0731/188-3812 melden.
Bereits am 29.11.23 fand ein Hundebesitzer beim Spazieren gehen in Erbach-Dellmensingen im Bereich der Verlängerung Feldweg Am Rotdamm verdächtige Gegenstände. Die Polizei geht davon aus, dass es sich auch in diesem Fall möglicherweise um sogenannte Giftköder handelt. Die Gegenstände sehen ähnlich aus wie Füllwolle und könnten von einem Unbekannten möglicherweise mit Gift versetzt worden sein. Der Hundebesitzer sammelte die Gegenstände ein und übergab sie der Polizei. Auch in diesem Fall hat die Abteilung Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Ulm (Tel. 0731/188-3812) die Ermittlungen übernommen und Spuren gesichert. Die Polizei sucht Zeugen und prüft mögliche Tatzusammenhänge. Hinweise auf einen verletzten oder gar verendeten Hund liegen in beiden Fällen der Polizei nicht vor.
Info: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", sagt das Tierschutzgesetz. Zweck dieses Gesetzes sei es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Bei Verstößen drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, Geldstrafen oder Bußgelder.
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