POL-UL: (BC) Biberach - Reh quert Straße
Hoher Sachschaden entstand am Mittwoch bei einem Unfall auf der B312 bei Biberach.
Ulm (ots)
Gegen 18 Uhr fuhr ein 38-Jähriger auf der B312 von Biberach in Richtung Riedlingen. Auf Höhe Burrenwald querte ein Reh die Straße. Der Fahrer des Audi konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasste das Wildtier frontal. Das wurde in den Wald geschleudert. Der 38-Jährige konnte mit seinem beschädigten Fahrzeug noch bis zu einem Parkplatz fahren und die Polizei verständigen. Die nahm den Wildunfall auf. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von etwa 3.500 Euro. Der 38-Jährige blieb unverletzt.
Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.
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