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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (BC) Biberach - Heckflügel montiert und nicht eingetragen
Am Montag überprüfte die Polizei in Biberach die Verkehrssicherheit eines BMW.

Ulm (ots)

Gegen 10.30 Uhr kontrollierte die Polizei einen BMW in der Saulgauer Straße. Denn der Fahrer hatte während der Fahrt telefoniert. Auch sein Auto nahmen die Beamten genauer unter die Lupe. Auf dem Kofferraumdeckel hatte er einen Heckflügel montiert, ohne dass dieses Tuningteil einem Sachverständigen gezeigt worden war. Die Polizisten führten mit dem Fahrer ein verkehrserzieherisches Gespräch und belehrten ihn. Sie händigten dem Mann einen Mängelbericht aus. Wenn der 32-Jährige weiter mit dem Auto fahren will, muss er das Fahrzeug so umbauen oder abnehmen lassen, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr wesentlich beeinträchtigt ist. Auf den Fahrer kommt nun auch eine Anzeige zu. Er muss deshalb mit einem Bußgeld von mindestens 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem muss er sich wegen dem Handyverstoß verantworten.

Anbau, Umbau - aber sicher! Die Polizei empfiehlt beim Kauf und Einbau von Tuningartikeln auf Qualität und auf die rechtliche Zulässigkeit zu achten. Sind Fahrzeuge auf unzulässige Weise getunt, ergeben sich häufig erhebliche Risiken im Straßenverkehr und es drohen rechtliche und auch finanzielle Folgen. Unsere Autos werden immer sicherer - die Statistiken beschreiben hier einen erfreulichen Trend. Aber nicht nur die Auto-, sondern auch die Tuningteile haben sich ständig weiterentwickelt und müssen bestimmten gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Produkte mit allgemeiner Betriebserlaubnis oder Teilegutachten gewährleisten dem Kunden geprüfte Qualität, problemlose Eintragung und dauerhaften Spaß am Tuning. Für die Herstellung von Neufahrzeugen gibt es in Europa vereinheitlichte Richtlinien - das Endprodukt ist ein "europäisch typgenehmigtes Neufahrzeug". Damit möchte sich aber nicht jeder zufriedengeben und wünscht sich beispielsweise schöne Alu-Räder, ein Karosserie-Kit oder ein Sportfahrwerk. Jedoch müssen dabei bestimmte Regeln beachtet werden, denn der Gesetzgeber lässt nur Tuning- und Zubehörteile zu, die erforderliche Prüfdokumente besitzen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Verkehrssicherheit auch nach der Umrüstung gewährleistet bleibt und sich die sogenannten "wesentlichen Umweltwerte" eines Fahrzeuges (Abgas- und Geräuschwerte) nicht über die zulässigen Grenzwerte hinaus verändern. Aber nicht jedes Tuning- oder Zubehörprodukt kann bedenkenlos gekauft und für eine Fahrzeug-Umrüstung eingesetzt werden. Neben vielen verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen sind auf dem Tuning-Markt leider auch Anbieter von minderwertigen oder sogar illegalen Produkten zu finden, die mit unseriösen und scheinbar preiswerten Angeboten locken. Deshalb - nur Produkte mit gesetzeskonformen Zulassungspapieren kaufen - Finger weg von Teilen, für die ein Verkäufer keine ABE oder kein Teilegutachten anbieten kann. Ansonsten kann das billige Teil ein teurer Spaß werden, denn von illegalen Teilen können nicht einschätzbare Risiken und Gefahren ausgehen.

++++0380806 (LK)

Bernd Kurz, Tel.: 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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