POL-UL: (UL) Schelklingen - Zeugen gesucht
Wegen Sachbeschädigungen und Rollerdiebstahls in den vergangenen Tagen in Schelklingen ermittelt die Polizei.
Ulm (ots)
Wie der Polizei mitgeteilt wurde, waren in der Nacht von 29. auf 30. Mai Vandalen im Schlehenweg, der Blaubeurer Straße und in der Wiesentalstraße unterwegs. In der Zeit von 23 Uhr bis 9.15 Uhr wurden an mehreren Verteilerkästen, zwei Verkehrszeichen, einer Laterne und einem Werbeplakat Graffitis mit schwarzer Sprühfarbe angebracht. Auch vor einem Briefkasten der Post, zwei Garagenwänden und einem Lkw auf einem Firmengelände machten die Unbekannten nicht halt. Es handelte sich zum Teil um Schriftzüge, aber auch um Zeichen und Symbole. An einem der Tatorte konnten die Beamten bei der Spurensicherung Deckel von Spraydosen auffinden. Die Schadenshöhe ist noch unklar. Der Polizeiposten Schelklingen ermittelt jetzt, um die Verursacher zu finden.
In derselben Nacht wurde gegen 1.30 Uhr im Schlehenweg ein silberfarbener Roller entwendet. Das Kleinkraftrad war mit dem Lenkradschloss gesichert. Die Unbekannten knackten die Sicherung und schoben den Roller davon. Der konnte am 30.5. in unmittelbarer Nähe wieder aufgefunden werden. Der Schaden an dem Roller wird auf rund 300 Euro geschätzt. Wie die Polizei berichtet, wurden die Unbekannten bei der Tat gefilmt. Es handeln sich wohl um zwei maskierte Männer, die sich an dem Roller zu schaffen machten. Die Polizei hat in allen Fällen die Ermittlungen aufgenommen und prüft Tatzusammenhänge. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich beim Polizeiposten Schelklingen unter Tel. Tel. 07394/933880 zu melden.
Hinweis der Polizei: Illegale Graffiti sind eine Straftat - Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden.
Illegale Graffiti bleiben ein teures Vergnügen. Der oder die Sprayer machen sich nicht nur strafbar, sondern verantworten schnell einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. Denn die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter gelten 30 Jahre lang. Bei illegalen Graffiti läuft eben "nicht alles wie geschmiert". Davon können sich Kinder und Jugendliche im Internet unter www.polizeifürdich.de überzeugen. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.polizei-beratung.de.
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