POL-UL: (BC) Berkheim - Betriebserlaubnis erloschen
Am Freitag stoppte die Polizei in Berkheim einen Tuner.
Ulm (ots)
Kurz nach Mitternacht kontrollierte die Polizei den BMW eines 21-Jährigen. Der war in der Hauptstraße unterwegs und wurde einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten stellten am Fahrzeug mehrere technische Veränderungen fest. Es waren eine unzulässige Auspuffanlage und Fahrwerksfedern verbaut. Die Polizisten führten mit dem Fahrer ein verkehrserzieherisches Gespräch. Sie händigten dem Mann einen Mängelbericht aus. Wenn der 21-Jährige weiter mit dem Auto fahren will, muss er das Fahrzeug so umbauen oder abnehmen lassen, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr wesentlich beeinträchtigt ist. Auf den Fahrer kommt nun auch eine Anzeige zu. Er muss deshalb mit einem Bußgeld rechnen.
Die Polizei empfiehlt beim Kauf und Einbau von Tuningartikeln auf Qualität und auf die rechtlichen Vorgaben zu achten. Sind Fahrzeuge auf unzulässige Weise getunt, können sie zu einem erheblichen Risiko im Straßenverkehr werden. Deshalb drohen rechtliche und auch finanzielle Folgen. Autos und Tuningteile werden ständig weiterentwickelt und müssen gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Produkte mit allgemeiner Betriebserlaubnis oder Teilegutachten gewährleisten dem Kunden geprüfte Qualität, problemlose Eintragung und dauerhaften Spaß am Tuning. Deshalb rät die Polizei, nur Produkte mit gesetzeskonformen Zulassungspapieren zu kaufen. "Finger weg von Teilen, für die ein Verkäufer keine ABE oder kein Teilegutachten anbieten kann. Ansonsten kann das billige Teil ein teurer Spaß werden, denn von illegalen Teilen können nicht einschätzbare Risiken und Gefahren ausgehen", so die Polizei weiter.
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