Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeipräsidium Ulm mehr verpassen.

Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (BC) Obermarchtal - Reh quert Straße
Sachschaden entstand in der Nacht auf Montag bei einem Unfall bei Obermarchtal.

Ulm (ots)

Kurz nach Mitternacht war ein 63-Jähriger mit seinem Ford auf der L271 von Datthausen in Richtung Zwiefaltendorf unterwegs. Ein Reh querte die Landstraße. Der Fahrer des Ford konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasste das Wildtier. Das verendete an der Unfallstelle. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von etwa 3000 Euro. Der Fahrer blieb unverletzt. Der zuständige Jagdpächter kümmerte sich um die Entsorgung des Tiers.

Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.

++++2003802

Thomas Hagel, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731/188-1111
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeipräsidium Ulm
Weitere Meldungen: Polizeipräsidium Ulm