POL-UL: (BC) Biberach - Autofahrende übersehen Radfahrende
Zu zwei Unfällen mit Radlerinnen musste die Polizei in Biberach am Mittwoch ausrücken.
Ulm (ots)
In einem Fall zog sich die Radlerin schwere, im zweiten Fall leichte Verletzungen zu.
Der erste Unfall ereignete sich kurz nach 12 Uhr in der Astiallee Höhe Einmündung Köhlesrain. Ein 33-Jähriger bog mit seinem BMW von der Straße Köhlesrain nach rechts in die Astiallee ab. Auf dem Radweg in der Astiallee fuhr eine 61-Jährige mit ihrem Damenrad. Die Radlerin war auf dem gekennzeichneten Radweg stadteinwärts unterwegs und stieß mit ihrem KTM-Damenrad in die linke Seite des BMW. Wie eine Zeugin der Polizei berichtete, stürzte die Radlerin auf die Straße und konnte sich zunächst an den Unfall nicht mehr erinnern. Der Rettungsdienst war vor Ort und brachte die 61-Jährige mit schweren Verletzungen in eine Klinik. Die Polizei ermittelt nun den genauen Unfallhergang. Sie schätzt den Schaden am Auto auf rund 5.000 Euro, den am Fahrrad auf ca. 500 Euro. Auf den Autofahrer kommt nun eine Anzeige zu.
Ein weiterer Unfall mit Fahrradbeteiligung ereignete sich nur rund eine Stunde später im Erlenweg Ecke Waldseer Straße. Die 23-Jährige fuhr gegen 13.15 Uhr mit ihrem VW Polo im Erlenweg. An der Einmündung zur Waldseer Straße übersah sie die vorfahrtsberechtigte 71-jährige Radfahrerin. Die Seniorin war dort auf dem gekennzeichneten Radweg in Richtung Innenstadt unterwegs. Bei dem Zusammenstoß wurde die Radlerin auf die Straße geschleudert und kam dort zum Liegen. Der Rettungsdienst kümmerte sich um die Frau. Die 71-Jährige kam mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus. Den Schaden an dem Auto schätzt die Polizei auf ca. 4.000 Euro, den am Damenrad auf rund 300 Euro.
Das Fahrrad ist ein etabliertes Fortbewegungsmittel um zum Ziel zu kommen. Sicherheit ist dabei für viele Menschen wichtig bei der Entscheidung, auf ein Fahrrad zu steigen oder gern damit zu fahren, zumal Radfahrer im Straßenverkehr dem Auto kräftemäßig unterlegen sind. Deshalb gilt besonders für Radfahrer vorrausschauend zu fahren und andere Verkehrsteilnehmer stets im Blick zu haben. Doch auch im Straßenverkehr gibt es verschiedene Flächen, auf denen sie geschützt unterwegs sind:
Ein Radweg ist entweder durch einen Bordstein baulich von der Fahrbahn getrennt oder aber er hat eine andere Höhe als die Straße. Außerorts dürfen auch Mofas die Radwege benutzen. Für den Fahrer des Radweges gilt das Rechtsfahrgebot. Das heißt auch, dass der Weg zu nutzen ist, der in die gleiche Richtung führt wie der danebenliegende Fahrstreifen.
Ein weiterer Sonderweg für Radfahrer ist der Radfahrstreifen. Er ist nicht baulich, sondern durch eine durchgezogene breite weiße Linie von der Fahrbahn getrennt. An einer Ampel müssen Radfahrer die Zeichen für den Autoverkehr beachten, es sei denn, eine Fahrradampel wurde installiert. Sind Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden und als solche durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet, so müssen diese durch den Radfahrer auch genutzt werden. Tut der Radler das nicht, muss er mit einem Bußgeld rechnen.
Ein Fahrradschutzstreifen ist ein Bestandteil der Fahrbahn und lediglich durch eine gestrichelte Linie markiert. Bei diesem Schutzstreifen handelt es sich um einen Bestandteil der Fahrbahn. Hier ist allerhöchste Aufmerksamkeit geboten, denn auch Autofahrer dürfen bei Bedarf und ohne Gefährdung für die Radler den Schutzstreifen befahren. Halten oder Parken dürfen Autos dort jedoch nicht. Da dieser Streifen Teil der Fahrbahn ist, haben die Radfahrer die Verkehrszeichen zu beachten, die auch für Autofahrer gelten.
Um besser erkannt zu werden, empfiehlt die Polizei allen Radlern auffällige, reflektierende Kleidung zu tragen. Ein passender Helm kann schlimme Verletzungen verhindern. Weitere Tipps und Hinweise zum Thema sicheres Radfahren erhalten sie unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
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