POL-UL: (BC) Laupheim - Im Rausch auf dem Fahrrad unterwegs
Kleine Notdurft wird für betrunkenen Radfahrer am Freitag in Laupheim zum Verhängnis.
Ulm (ots)
Eine Polizeistreife sah den Mann um 0.30 Uhr in der Kapellenstraße. Er stand in einer Hofeinfahrt und verrichtete sein kleines Geschäft. Erst auf Ansprache durch die Polizisten beendete der alkoholisierte Mann die "kleine Notdurft" und zeigte sich einsichtig. Als die Beamten in ihren Streifenwagen stiegen und wegfuhren, setzte sich der alkoholisierte 38-Jährige auf sein Fahrrad. Er radelte der Polizeistreife hinterher, obwohl er deutlich alkoholisiert war. Dass ihn die Polizisten dann erneut kontrollierten, damit hatte er wohl nicht gerechnet. Die Beamten hielten den Radler an und führten bei ihm einen Atemalkoholtest durch. Der gab einen Wert deutlich über dem Erlaubten. In einem Krankenhaus musste er eine Blutprobe abgeben. Die soll nun den genauen Alkoholgehalt ermitteln. Auf den 38-Jährigen kommt nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu.
Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät.
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