Landeskriminalamt Baden-Württemberg
LKA-BW: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg
Stuttgart (ots)
Rauschgifthändlerring zerschlagen
Im Mai 2021 vollstreckten Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg nach längeren verdeckten Ermittlungen mehrere Haftbefehle gegen Beschuldigte aus dem Raum Baden-Baden, Rastatt und Kehl.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hatte gegen vier Beschuldigte im Alter von 32 bis 33 Jahren, die teilweise einschlägig vorbestraft sind und bereits einschlägige Haft verbüßt haben, Haftbefehle wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe hierzu erwirkt.
Die Taten sollen im ersten Halbjahr 2020 begangen worden sein. Dem Hauptbeschuldigten werden 14 Fälle des Handels mit insgesamt knapp 140 kg Marihuana, 20 kg Haschisch und 2,1 kg Kokain zur Last gelegt. Zwei weiteren Beschuldigten werden 6 bzw. 11 Straftaten vorgeworfen, nämlich der Handel mit 100 Gramm Kokain bzw. mit 1,3 kg Marihuana sowie die Beihilfe zum Handel mit 86 kg bzw. 69 kg Marihuana, mit 20 kg Haschisch und mit 1 kg Kokain. Der vierte Beschuldigte wurde wegen des Vorwurfs des Handels in 6 Fällen mit insgesamt 20 kg Haschisch, 28 kg Marihuana und 1,5 kg Kokain festgenommen.
Bei der Durchsuchung zahlreicher Wohnungen und Geschäftsräume konnten die Ermittler weitere ca. 8 kg Marihuana bzw. Haschisch sicherstellen. Zeitgleich durchsuchten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Wien auf Grund eines Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Baden-Baden die dort gelegene Wohnung eines der Beschuldigten. Auch dort wurden mehrere hundert Gramm Marihuana sichergestellt. Neben dem Rauschgift beschlagnahmten die Einsatzkräfte auch Bargeld, mehrere Fahrzeuge und wertvolle Uhren, da das Amtsgericht Baden-Baden auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen die Beschuldigten den Vermögensarrest, beim Hauptbeschuldigten in einer Höhe von 756.000 Euro, angeordnet hatte, um die Gewinne, die aus illegalen Rauschgiftgeschäften stammen, abzuschöpfen und der Staatskasse zuzuführen.
Nach ihrer Festnahme wurden die Beschuldigten dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der ihre Verbringung in verschiedene Justizvollzugsanstalten anordnete.
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