Landeskriminalamt Baden-Württemberg
LKA-BW: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim und des LKA BW: GAA-Sprengung Wiernsheim - Haftbefehl nun auch wegen Mordverdachts
Stuttgart (ots)
Ergänzung zur Pressemitteilung des Polizeipräsidium Heilbronn vom 11. November 2023 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/5646556) und der gemeinsamen Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg (LKA BW) vom 11. November 2023 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/5646620), 12. November 2023 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/5647072), 15. November 2023 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/5649894) und 23. November 2023 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/5656553)
Wie bereits berichtet, kam es am 11. November 2023 zu einer Geldautomatensprengung in Wiernsheim (Enzkreis) mit anschließender Verfolgungsfahrt. Nachdem hierbei das von einem 30-jährigen Tatverdächtigen geführte Fluchtfahrzeug während einer Autobahnfahrt in falscher Fahrtrichtung mit einem Kleintransporter kollidiert war, ist der 45-jährige Beifahrer des Kleintransporters am 21. November 2023 seinen bei dem Unfall erlittenen schweren Verletzungen erlegen.
Im Hinblick auf den Tod des 45-Jährigen wurde nunmehr auf Antrag der Pforzheimer Staatsanwaltschaft der Haftbefehl gegen den 30-jährigen Fahrer des Fluchtfahrzeugs um den Tatvorwurf des Mordes erweitert. Der 30-Jährige steht insoweit im dringenden Verdacht, bei seiner Fahrt in falscher Fahrtrichtung zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, dass es auf der Autobahn zu einem Frontalzusammenstoß mit einem oder mehreren entgegenkommenden Fahrzeugen mit der Folge tödlicher Verletzungen bei einer unbestimmten Vielzahl von arglosen Personen kommen könnte. Insoweit wird dem Tatverdächtigen zur Last gelegt, bei der Tötung des 45-jährigen Beifahrers des Kleintransporters die Mordmerkmale der Heimtücke, des Einsatzes gemeingefährlicher Mittel sowie - im Hinblick auf die ihm vorgeworfene Beteiligung an der vorangegangenen Automatensprengung - der Verdeckungsabsicht erfüllt zu haben.
Der Tatverdächtige, dem der erweiterte Haftbefehl bereits eröffnet worden ist, wurde zwischenzeitlich in ein Justizvollzugskrankenhaus verlegt.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Hintergrundinformationen:
Mörder ist gemäß § 211 StGB, wer bei der vorsätzlichen, d. h. zumindest billigend in Kauf genommenen Tötung eines Menschen mindestens eines der dort in Abs. 2 aufgeführten Mordmerkmale erfüllt.
Heimtücke
Heimtückisch tötet, wer die Arglosigkeit und die infolge der Arglosigkeit bestehende Wehrlosigkeit des Angegriffenen bewusst bei seiner Tat ausnutzt. Für das Ausnutzungsbewusstsein ist es dabei nach der Rechtsprechung weder erforderlich, dass der Täter ein konkretes Opfer sinnlich wahrnimmt, noch, dass er die erkannte Arg- und Wehrlosigkeit für die Tatausführung instrumentalisiert oder anstrebt.
Tötung mittels gemeingefährlicher Mittel Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln greift nach der Rechtsprechung ein, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine unbestimmte Mehrzahl von Menschen an Leib oder Leben gefährden kann, weil er die Gefahr nicht beherrscht.
Verdeckungsabsicht
Mord ist auch eine Tötung, die begangen wird, um eine andere Straftat, deren Spuren oder den Täter zu verdecken. Das Mordmerkmal ist auch erfüllt, wenn die Tat als solche bereits entdeckt ist, es dem Täter es jedoch noch darauf ankommt, seine eigene Täterschaft zu verbergen.
Presseauskünfte:
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