Landeskriminalamt Baden-Württemberg
LKA-BW: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, des Polizeipräsidiums Stuttgart und des LKA BW: Schusswaffengebrauch im Zusammenhang mit polizeilichem Einsatz am 03. Oktober in Stuttgart
Stuttgart (ots)
In der Nacht auf Donnerstag, den 03. Oktober 2024, kam es gegen 00:20 Uhr in Stuttgart-Süd zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen waren Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Stuttgart zunächst wegen eines Beziehungsstreits in ein Mehrfamilienhaus gerufen worden. Vor Ort trat eine 20-jährige Frau aus der Wohnung ins Treppenhaus und bedrohte die Einsatzkräfte unvermittelt mit einem Messer. Infolge der Bedrohungssituation gab einer der Beamten einen Schuss ab.
Hierdurch wurde die 20-jährige verletzt und umgehend in ein Krankenhaus verbracht, wo sie sich aktuell in Behandlung befindet. Lebensgefahr besteht zwischenzeitlich nicht mehr. Ein weiterer Polizeibeamter wurde durch die Schussabgabe an der Hand verletzt.
In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird die Sachbearbeitung bezüglich des polizeilichen Schusswaffengebrauchs vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg übernommen. Schwerpunkt der gemeinsamen Ermittlungen ist nunmehr, den gesamten Geschehensablauf zu rekonstruieren. Hierfür dokumentierten unter anderem die Spezialistinnen und Spezialisten der Kriminaltechnik des Polizeipräsidiums Stuttgart die Gegebenheiten und Spuren am Ereignisort.
Weiterhin richten sich die laufenden Ermittlungen darauf, Zeugen für die Geschehnisse festzustellen und die Motivlage der verletzten Frau zu ergründen.
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