POL-Einsatz: Unruhiger Sonntag bei der Wasserschutzpolizei Friedrichshafen/Langenargen - Brand verhindert; Evakuierung Kursschiff nach Rauchentwicklung im Motorraum
Göppingen (ots)
88079 Kressbronn am Bodensee (Bodenseekreis) und Bodensee vor 88045 Friedrichshafen (Bodenseekreis)
Gleich zwei Mal mussten Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizei Langenargen und Friedrichshafen am Sonntag, 14.04.2019 einschreiten
Kressbronn/ehemalige Bodan-Werft - Gegen 16.00 Uhr entdeckte eine Bootsbesatzung der Wasserschutzpolizei Langenargen auf Höhe der ehemaligen Bodan-Werft auf der Rampe der Slipanlage ein Feuer. Vor Ort lag auf einer Fläche von ca. 5x2 Metern brennendes Holz. Die Flammen am Rand waren kniehoch und breiteten sich immer weiter aus. Durch die Feuerwehr Kressbronn konnte das Feuer gelöscht werden. Vermutlich hatten Unbekannte dort zuvor ein Lagerfeuer angezündet und beim Verlassen nicht richtig gelöscht. Wäre das Feuer durch die Streife nicht erkannt worden, hätte die Flammen auf die denkmalgeschützte Halle überbergreifen können. In der Halle lagerten Holzbalken eines anderen ebenfalls denkmalgeschützten Gebäudeteils.
Bodensee vor Friedrichshafen - Gegen 18:15 Uhr kam es auf dem Kursschiff "MS Lindau" während der Überfahrt von Immenstaad nach Friedrichshafen zu einem technischen Defekt an der Steuerbordmaschine. Durch eine geplatzte Dieselleitung gelangte Kraftstoff auf erhitzte Motorteile, wodurch es zur Rauchentwicklung mit beißendem Geruch kam. Die MS Lindau trieb anschließend mit 13 Fahrgästen, 4 Besatzungsmitgliedern und einem Gastronomieangestellten, manövrierunfähig im Seeraum vor Friedrichshafen. Schnell hinzugerufene Kräfte der Wasserschutzpolizei und des Rettungsdienstes waren nach kurzer Zeit vor Ort. Über die Bodensee Schiffsbetriebe wurde die MS Schwaben beauftragt, die Fahrgäste zu übernehmen und die MS Lindau im Anschluss in den BSB-Hafen Friedrichshafen zu schleppen. Alle an Bord befindlichen Personen wurden am Anleger durch Rettungskräfte einer medizinischen Untersuchung unterzogen. Hierbei bestand bei zwei Personen der Verdacht einer leichten Rauchgasvergiftung. Alle Personen konnten vor Ort entlassen werden. Ein Fremdverschulden kann ausgeschlossen werden.
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