POL-MS: Unzulässiger E-Scooter von Polizei gestoppt
Münster (ots)
Am Mittwoch (03.07.19) stoppten Polizisten gegen 10:50 Uhr einen 34-jährigen Mann auf einem Elektroroller auf der Promenade, weil dieser nicht für die Benutzung auf öffentlichen Straßen zulässig war. Der E-Scooter konnte 35 km/h bauartbedingt fahren und war somit 15 km/h schneller als die neue Elektrokleinstfahrzeugverordnung es vorsieht. Darüber hinaus hatte dieser Roller auch keine notwendige Allgemeine Betriebserlaubnis. Die Weiterfahrt musste untersagt werden. Gegen den 34-Jährigen wurde eine Strafanzeige erstattet, weil er keinen notwendigen Führerschein besaß und das Gefährt auch nicht versichert war. In diesem Zusammenhang weist die Polizei Münster nochmals darauf hin, sich vor Inbetriebnahme eines E-Scooters umfangreich über die Voraussetzungen zu informieren: https://muenster.polizei.nrw/artikel/elektrokleinstfahrzeugverordnung
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