POL-MS: 67-jährige Bewohnerin vernehmungsfähig - Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl
Münster (ots)
Nachtrag zur Pressemitteilung "Nach Explosion in Wohnhaus "Am Max-Klemens-Kanal" - Bewohnerinnen schwer und drei Polizisten leicht verletzt" (ots vom 18.09.2019, 13:35 Uhr)
Nach der Explosion in einem Wohnhaus "Am Max-Klemens-Kanal" am Mittwochmorgen (18.09., 09:23) konnte die 67-jährige Bewohnerin gestern (18.9.) im Krankenhaus vernommen werden.
"In ihrer Vernehmung gab die 67-Jährige an, dass sie gemeinsam mit der 38-Jährigen die Explosion geplant und herbeigeführt habe", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. "Sie seien aber davon ausgegangen, dass Unbeteiligte nicht zu Schaden kommen." Die 38-jährige Bewohnerin des Hauses befindet sich weiterhin in einer Spezialklinik. Sie ist nicht vernehmungsfähig. Der Brandort ist beschlagnahmt und wird heute (19.9.) durch Experten der Polizei untersucht.
"Das Gebäude ist so stark beschädigt, dass eine Einsturzgefahr besteht", erklärte der Leiter der Mordkommission Kriminalhauptkommissar Joachim Poll. "Das macht die Suche nach Spuren besonders kompliziert."
Die Staatsanwaltschaft Münster wird heute beim Amtsgericht den Erlass eines Haftbefehls wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit versuchter Todesfolge beantragen.
Die Ermittlungen dauern an.
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