POL-MS: Polizei informiert zur Trunkenheit auf E-Scootern
Münster (ots)
Die Polizei Münster informiert am Mittwoch (11.12., 16 bis 19 Uhr) am Servatiiplatz über die Konsequenzen nach einer Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter. Viele kennen die gültigen Regelungen nicht und fahren einfach alkoholisiert los, ohne sich über mögliche Folgen Gedanken zu machen.
Erst am Freitag (6.12., 22 Uhr) stoppten Polizisten verbotenerweise ein Pärchen auf einem E-Scooter. Beide waren alkoholisiert und fuhren gemeinsam den Scooter. Der 23-jährige Steinfurter pustete einen Wert von 2,24 Promille, der Alkoholtest der Begleiterin, eine 21-jährige Coesfelderin, ergab 1,04 Promille.
Der 23-Jährige musste eine Blutprobe abgeben, den Führerschein behielten die Beamten direkt ein. Die 21-Jährige erwartet ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Am Samstag (7.12., 0:05 Uhr) war ein 33-jähriger Münsteraner auf der Münzstraße mit einem E-Scooter unterwegs. Der Alkoholtest ergab 0,72 Promille, auch ihn erwartet ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Ein E-Scooter darf in der Regel nur von einer Person gefahren werden, stellt ein Kraftfahrzeug dar und es gelten die Grenzwerte und Bestimmungen wie bei einem Pkw. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter Alkoholeinfluss fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird eine Nachschulung verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich.
Bei der Infoveranstaltung erklären die Verkehrssicherheitsberater die Voraussetzungen und Vorschriften für die Nutzung eines E-Scooters. Mit einer Rauschbrille können Interessierte am Servatiiplatz selber erleben, wie gefährlich es ist, alkoholisiert unterwegs zu sein.
Wer am Mittwoch keine Zeit hat, sich in einem persönlichen Gespräch zu informieren, kann unter https://polizei.nrw/e-scooter weitere Informationen abrufen.
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