POL-MS: Weitere Anklageerhebung wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (Nachtrag zu der Pressemitteilung vom 30.06.2020).
Münster (ots)
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster
Die Staatsanwaltschaft Münster hat eine weitere Anklage bei der Jugendschutzkammer des Landgerichts Münster erhoben. Diese Anklageschrift richtet sich gegen den am 30.06.2020 festgenommenen und zwischenzeitlich 30 Jahre alten Mann aus Hannover wegen des Verdachts des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern. Die Anklageschrift beschreibt 13 Tatvorwürfe über einen Zeitraum von Mitte April 2019 bis Ende September 2019.
Nach den durchgeführten Ermittlungen soll der Angeschuldigte den schon in anderen Verfahren wegen gleichgelagerter Vorwürfe angeklagten 27-jährigen Tatverdächtigen aus Münster zu einem nicht genau feststehenden Zeitpunkt - vermutlich über das Internet - kennengelernt haben. Über ihn soll der Angeschuldigte Kontakt zu einem heute elf Jahre alten Jungen aus Münster bekommen haben. Bei diesem Kind handelt es sich um den Sohn der Lebensgefährtin des Mannes aus Münster. Es besteht der Verdacht, dass unter anderem in der Wohnung des Angeschuldigten in Hannover, die dieser mit einem schon angeklagten 35-jährigen weiteren Tatverdächtigen aus Hannover bewohnte, wiederholt schwere sexuelle Missbrauchshandlungen zum Nachteil des Jungen aus Münster begangen wurden (Pressemitteilungen vom 08.10.2020 und 02.11.2020). Die in der aktuellen Anklageschrift erhobenen Vorwürfe betreffen vor diesem Hintergrund zum einen sechs Vorfälle, an denen der Angeschuldigte diesen Jungen in der Wohnung in Hannover schwer sexuell missbraucht haben soll. Zudem sind drei Ereignisse Gegenstand der Anklage, die sich während eines Aufenthalts des Angeschuldigten im Juli 2019 auf Mallorca ereignet haben sollen. An dieser Reise sollen neben dem Angeschuldigten unter anderem auch der Tatverdächtige aus Münster mit dem damals neun Jahre alten Sohn seiner Lebensgefährtin und ein weiterer, damals elfjähriger Junge mit seinem Onkel aus Kassel teilgenommen haben (bei diesem Mann handelt es sich um den von der Staatsanwaltschaft Kassel gesondert verfolgten Verdächtigen, zu vgl. hierzu die gemeinsame Pressemitteilung mit dem Polizeipräsidium Münster vom 06.06.2020). Während dieses Aufenthalts soll der Angeschuldigte den Jungen aus Münster zwei Mal und den elfjährigen Jungen bei einer Gelegenheit schwer sexuell missbraucht haben. Zu weiteren schweren sexuellen Missbrauchshandlungen zum Nachteil des Jungen aus Münster soll es während eines Aufenthalts auf Sylt, bei zwei gemeinsamen Treffen in der Wohnung des 27-jährigen aus Münster sowie bei einer Gelegenheit in einer Wohnung in einer Ortschaft in der Nähe von Aschaffenburg, auf die der gesondert angeklagte 35-jährige Tatverdächtige aus Hannover Zugriff hatte, gekommen sein.
Der nicht vorbestrafte Angeschuldigte hat die Vorwürfe - sofern er sich hierzu geäußert hat - bestritten. Er hat lediglich eingeräumt, sich im Sommer 2019 auf der Insel Mallorca aufgehalten und auch mehrmals bei dem gesondert verfolgten Münsteraner übernachtet zu haben. Bei einer der ihm vorgeworfenen Handlungen sei er nicht in Münster gewesen.
Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Münster hat über die Zulassung der Anklageschrift zu entscheiden.
Mit dieser nunmehr siebten Anklageschrift hat die Staatsanwaltschaft Münster den letzten der neun Tatverdächtigen angeklagt, die sich gegenwärtig für die Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft befinden (eine Frau und acht Männer).
Die polizeilichen Ermittlungen in dem Gesamtsachverhalt sind noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Umfangs der sichergestellten Beweismittel ist davon auszugehen, dass die Auswertung noch lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Bislang sind 1283 Asservate aus dem Bereich der Informationstechnologie bei den zahlreichen Durchsuchungsmaßnahmen sichergestellt worden. Dahinter verbergen sich 2520 Datenträger mit einer ungefähren Bruttodatenspeichermenge von 1.200 Terrabyte (1,2 Petabyte).
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