POL-MS: Rhede - 52-Jährige durch Schusswaffengebrauch der Polizei am Bein verletzt
Rhede/Borken/Münster (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster und der Polizei Münster.
Am Sonntagabend (27.03.) ist es in Rhede auf der Neustraße zu einem Schusswaffeneinsatz durch die Polizei gekommen, bei dem eine 52-jährige Frau am Bein verletzt wurde.
Nach dem derzeitigen vorläufigen Ermittlungsstand wurde die Polizei gegen 19:14 Uhr zu einem Wohnhaus an der Neustraße gerufen, um dort einen mutmaßlichen Hausfriedensbruch zu überprüfen.
Als der Streifenwagen gegen 19:25 Uhr an der Einsatzörtlichkeit eintraf, bemerkten die Beamten beim Aussteigen die 52-jährige Frau. Diese soll von der Rückseite des Wohnhauses her auf die Straße zugelaufen sein, ein Messer in der Hand gehalten und blutende Verletzungen an den Armen aufgewiesen haben.
Sie soll sich auf die Einsatzkräfte zubewegt und diese mit dem Messer bedroht haben. Der wiederholten Aufforderung der Polizisten, das Messer niederzulegen, soll sie nicht nachgekommen sein. Stattdessen habe sie eine 69-jährige Bewohnerin im Eingangsbereich des Wohnhauses ebenfalls mit dem Messer bedroht.
Die Beamten sollen die 52-Jährige erneut mehrfach aufgefordert haben, das Messer auf den Boden zu legen. Sie sollen den Gebrauch der Schusswaffe angedroht und einen Warnschuss abgegeben haben. Dessen ungeachtet habe sich die Tatverdächtige mit dem Messer wieder auf die Polizisten zubewegt. Daraufhin sollen die Einsatzkräfte sie durch einen gezielten Schuss ins Bein gestoppt haben.
Die Beamten leisteten umgehend erste Hilfe, die Tatverdächtige wurde durch Rettungskräfte versorgt und in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr besteht nicht. Weitere Personen wurden nach bisherigem Kenntnisstand nicht verletzt.
Aus Neutralitätsgründen übernimmt das Polizeipräsidium Münster die Ermittlungen.
Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt: "Die Hintergründe des Ereignisses sind noch unklar. Es gibt erste Hinweise darauf, dass die Tatverdächtige psychisch erkrankt sein soll. Unsere Ermittlungen stehen noch ganz am Anfang."
Für Medienanfragen ist Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer (0251) 494-2415 zu erreichen.
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