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Polizei Münster

POL-MS: Alkoholisierte E-Scooter-Fahrer stürzen mit über 2 Promille an Bordsteinkanten

Münster (ots)

Mit mehr als zwei Promille sind am vergangenen Wochenende zwei E-Scooter-Fahrer unterwegs gewesen. Beide haben sich bei Unfällen verletzt.

Am frühen Samstagmorgen (3.9., 2:34 Uhr) bog ein 41-jähriger Fahrer von der Maximilianstraße auf die Kanalstraße ab. Dabei stürzte er an einer Bordsteinkante und zog sich Verletzungen am Hinterkopf zu. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,08 Promille. In der darauffolgenden Nacht (4.9., 3:53 Uhr) verletzte sich eine 22-Jährige im Gesicht, als sie mit dem E-Scooter die Hafenstraße Richtung Ludgerikreisel befuhr und beim Versuch auf den Geh- und Radweg zu fahren, mit dem Bordstein kollidierte. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,32 Promille.

Beide mussten eine Blutprobe abgeben. Die Polizei Münster warnt: Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge:

   - Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei 
     keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine 
     Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt 
     in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in 
     Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein 
     zurückgegeben.
   - Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer
     trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr 
     fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.
   - Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille 
     liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine 
     Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen 
     (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt 
     wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei 
     Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die 
     Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird 
     aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht, sind es mindestens 
     12 Monate.
   - Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge 
     Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und 
     unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße 
     zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein 
     Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre
     verlängert.

Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster
Pressestelle
Vanessa Kaminski
Telefon: 0251/ 275- 1010
E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de
https://muenster.polizei.nrw/

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