POL-MS: Alkoholisierte E-Scooter-Fahrer stürzen mit über 2 Promille an Bordsteinkanten
Münster (ots)
Mit mehr als zwei Promille sind am vergangenen Wochenende zwei E-Scooter-Fahrer unterwegs gewesen. Beide haben sich bei Unfällen verletzt.
Am frühen Samstagmorgen (3.9., 2:34 Uhr) bog ein 41-jähriger Fahrer von der Maximilianstraße auf die Kanalstraße ab. Dabei stürzte er an einer Bordsteinkante und zog sich Verletzungen am Hinterkopf zu. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,08 Promille. In der darauffolgenden Nacht (4.9., 3:53 Uhr) verletzte sich eine 22-Jährige im Gesicht, als sie mit dem E-Scooter die Hafenstraße Richtung Ludgerikreisel befuhr und beim Versuch auf den Geh- und Radweg zu fahren, mit dem Bordstein kollidierte. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,32 Promille.
Beide mussten eine Blutprobe abgeben. Die Polizei Münster warnt: Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.
Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge:
- Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.
- Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.
- Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht, sind es mindestens 12 Monate.
- Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.
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