POL-MS: Polizei Münster setzt auf mobile Videobeobachtung im Bereich des Hauptbahnhofes - ab sofort zwei Kamerasysteme im Einsatz
Münster (ots)
Die Polizei Münster startet am Freitag, dem 15. März, im Bereich des Hauptbahnhofes mit der mobilen Videobeobachtung. Zwei Kamerasysteme werden an der Kreuzung Windthorststraße/ Ecke Achtermannstraße und im Bereich Windthorststraße /Ecke Berliner Platz (mit den Ausläufern Bahnhofsstraße und Von-Steuben-Straße) aufgestellt.
"Mithilfe der Videobeobachtung wollen wir Straftaten im Bereich des Hauptbahnhofes verhindern, aufklären und das Sicherheitsgefühl der Münsteranerinnen und Münsteraner stärken. Ich freue mich, dass wir mit damit unsere bisherigen polizeilichen Maßnahmen ergänzen und den Werkzeugkoffer komplett machen," so die Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf. "Damit schöpfen wir im Bereich des Hauptbahnhofs alle uns rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung konsequent aus." Die Videoüberwachung wurde von der Polizeipräsidentin für ein Jahr angeordnet. Die Polizei ist verpflichtet, Maßnahmen zu dokumentieren und regelmäßige Evaluationen durchzuführen, um die Verhältnismäßigkeit der Videobeobachtung nach Ablauf des Jahres nachzuweisen.
Bei dem betroffenen Bereich handelt es sich um einen langjährigen und chronischen Kriminalitätsschwerpunkt in Münster. Die Videobeobachtung ist zeitlich auf die besonders durch Kriminalität belasteten Zeiträume begrenzt, überträgt also nicht dauerhaft. Die Videos werden in der Leitstelle der Polizei von eigens dafür geschulten Mitarbeitenden beobachtet und ausgewertet. Die Aufnahmen werden nach einer Frist von 14 Tagen automatisch gelöscht. Zum Zwecke der Strafverfolgung dürfen die Videoaufnahmen länger gespeichert werden. Das Videografieren von Versammlungen in den Bereichen ist unzulässig und findet nicht statt. Bestimmte Bereiche - wie zum Beispiel Wohnungen oder Arztpraxen - werden im Vorfeld geschwärzt bzw. verpixelt. Es handelt sich um zwei Anhänger mit ausfahrbarem Teleskop-Kamerasystem. Das System ist auf eine Höhe von bis zu fünf Metern ausfahrbar und verfügt über sechs Kameras. Zwei Kameras sind sog. Sicherungskameras, die dauerhaft den unteren Bereich des Anhängers gegen Beschädigungen durch Unbefugte filmen. Sollte der Anhänger durch Personen angegangen werden, gibt es ein akustisches und optisches Alarmsignal und die Polizei wird verständigt. Die Rechtsgrundlage für die mobile Videobeobachtung ergibt sich aus §15a PolG NRW. Spezielle Hinweisschilder informieren die Bürgerinnen und Bürger über den Beginn der Video-Zonen.
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