POL-BO: Bochumer (59) nach Sexualdelikt zum Nachteil eines Kindes (11) in U-Haft - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bochum und dem Polizeipräsidium Bochum
Bochum (ots)
Nachdem ein 59-jähriger einschlägig vorbestrafter Bochumer sich sexuell an einem Kind (11) vergangen hat, ordnet das AG Bochum Untersuchungshaft gegen den vorbestraften Sexualstraftäter an.
Am Freitag, 6. August, erlangte die Polizei Bochum gegen 18.15 Uhr Kenntnis darüber, dass ein Mann in Begleitung eines fremden Kindes am Bochumer Hauptbahnhof unterwegs sei, obwohl dieser in der Vergangenheit aufgrund eines Sexualdelikts zum Nachteil eines Kindes verurteilt worden sei und eigentlich keinen Kontakt zu Kindern haben dürfe.
Im Rahmen der sofort eingeleiteten umfangreichen Fahndungsmaßnahmen konnten ein 59-Jähriger Mann und später auch ein elfjähriges Kind aus Bochum angetroffen werden. Bei dem Bochumer handelt es sich um einen unter Führungsaufsicht stehenden Probanden aus dem sogenannten KURS-Konzept (Konzept zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern).
Im Rahmen der Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen den Mann, den Jungen sexuell missbraucht zu haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bochum wurde der Mann am Samstagnachmittag (7.) dem Haftrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ.
Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats 12 dauern an. Weitere Auskünfte sind am Wochenende nicht möglich.
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