POL-BS: Die Polizeidirektion positioniert sich nach einer Behauptung in den sozialen Netzwerken, angebliche Ermittlungen zu einer Vergewaltigung zum Nachteil einer 15-jährigen vernachlässigt zu haben.
Braunschweig (ots)
Die Polizei in Peine ermittelte im Falle einer angezeigten Vergewaltigung zum Nachteil eines 15-jährigen Mädchens.
Die Tat sollte sich am 10.05.2018 im Landkreis Peine zugetragen haben.
Die Polizei in Peine führte in diesem Zusammenhang zahlreiche Ermittlungen und Vernehmungen durch. Das Verfahren richtete sich gegen einen 17-jährigen Mann.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Oldenburg stellte das Verfahren gegen den Mann ein.
In den sozialen Netzwerken kursieren derzeit Gerüchte, wonach eine Beamtin der Polizei in Peine Ermittlungen in diesem Fall vernachlässigt haben soll.
Hierzu nimmt die Polizeidirektion Braunschweig wie folgt Stellung:
Die Ermittlungen seitens der Polizei wurden sehr professionell geführt.
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft Oldenburg das Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein. Auch die bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg eingereichte Beschwerde anlässlich der Einstellung des Verfahrens wurde abgelehnt.
Die Polizei hat auf Grund der Gerüchte in den sozialen Netzwerken den dargestellten Sachverhalt zur Prüfung der Staatsanwalt in Hildesheim übergeben.
Gleichzeitig leitete die Polizei ein Verfahren gegen den Urheber der Gerüchte in den sozialen Netzwerken wegen übler Nachrede, Verleumdung sowie eines Verstoßes gegen das Kunst- und Urhebergesetz ein.
Weiterhin prüft die Polizei, ob gesonderte Verfahren gegen Nutzer der sozialen Netzwerke eingeleitet werden, welche sich in Kommentaren und in Bezug auf diese Gerüchte einer Straftat verdächtigt gemacht haben.
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