POL-BS: Schlag gegen Felgendiebe in Wolfsburg
Braunschweig (ots)
Nach wochenlangen, intensiven Ermittlungen der Zentralen Kriminalinspektion Braunschweig, Fachkommissariat Bandenkriminalität, konnten am frühen Dienstagmorgen in Wolfsburg sechs Männer festgenommen werden, die im dringenden Tatverdacht stehen, sich als Bande zusammengeschlossen und als solche monatelang in Wolfsburg hochwertige Kompletträder von Fahrzeugen der Marke Volkswagen gestohlen zu haben. Den Festnahmen gingen vier Taten der Gruppierung in der Nacht vom Montag auf den Dienstag voraus. Darüber hinaus wurden am Dienstagfrüh 10 Objekte in Wolfsburg und Helmstedt durchsucht und hierbei diverse zuvor entwendete Radsätze sowie mehrere tausend Euro Bargeld sichergestellt.
Die Beschuldigten suchten mit einem oder mehreren Fahrzeugen den jeweiligen Tatort auf, wo sie die betroffenen PKW zunächst mit Pflastersteinen oder Holzklötzen aufbockten. Anschließend ließen sie die Luft aus den Reifen, schraubten die Räder ab und verluden diese schließlich zum Abtransport. Häufig wurden in einer Nacht innerhalb weniger Stunden mehrere Fahrzeuge angegangen. Das Diebesgut versteckten die Täter an verschiedenen Lagerorten in Kellern und Garagen. Die Felgensätze verkauften die Tatverdächtigen schließlich zu einem späteren Zeitpunkt für durchschnittlich jeweils 1000 Euro, die Erlöse wurde untereinander aufgeteilt.
Nach derzeitigen Erkenntnissen werden der Gruppierung allein im Zeitraum Oktober/November 2019 etwa 57 Taten zugerechnet. Der Schaden geht in die Hundertausende Euro.
Gegen alle sechs beschuldigten Bandenmitglieder wurden Haftbefehle wegen schweren Bandendiebstahls erlassen. Derzeit befinden sich fünf Beschuldigte in Untersuchungshaft, ein Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Darüber hinaus erließ das Amtsgericht Braunschweig gestern Haftbefehle gegen zwei mutmaßliche Hehler aus Wolfsburg und Helmstedt. Insoweit besteht der dringende Tatverdacht, dass beide Männer mehrfach zuvor gestohlene Felgensätze von der Gruppierung angekauft und gewinnbringend weiterveräußert haben. Diese Haftbefehle wurden gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Die Ermittlungen - insbesondere auch zu weiteren Taten - dauern an.
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