POL-BS: Fahrzeugführer uneinsichtig nach Straßenverkehrsgefährdung - Führerschein einbehalten
Braunschweig (ots)
15.12.2019, 11.52 Uhr BAB 39, Fahrtrichtung Salzwedel, ab Autobahnkreuz Süd
Das uneinsichtige Verhalten eines Autofahrers führte dazu, dass noch bei der Kontrolle vor Ort der Führerschein einbehalten wurde.
Die Besatzung eines zivilen Funkstreifenwagens der Autobahnpolizei bemerkte zunächst einen Audi auf der A39 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. In Höhe des Heidbergtunnels fuhr der Audi dann unmittelbar hinter einem korrekt fahrenden Opel und unterschritt dabei erheblich den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand. Dabei machte der Fahrer beleidigende Gesten zu dem Vorausfahrenden. In der Folge überholte der Wagen den Opel rechts und scherte knapp vor ihm wieder ein. Nur durch die schnelle Reaktion des 54-jährigen Opelfahrers konnte ein Unfall verhindert werden.
Bei der Kontrolle des 45-jährigen Verursachers an der Anschlussstelle Sickte zeigte sich dieser komplett uneinsichtig und beschuldigte stattdessen die anderen Verkehrsteilnehmer. Da er weiter aggressiv und uneinsichtig auftrat, wurde zur Vermeidung von weiteren Gefährdungen der Führerschein des Mannes nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Braunschweig zur Vorbereitung der Einziehung einbehalten. Der 45-Jährige darf bis auf weiteres kein Auto mehr fahren, so dass seine 59-jährige Ehefrau, die bis zu diesem Zeitpunkt Beifahrerin war, die Fahrt fortführen musste.
Den Beschuldigten erwartet nun ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung sowie einer Beleidigung.
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