POL-BS: Autofahrt unter Alkohol- und Drogeneinfluss endete am Betonpoller
Braunschweig (ots)
Braunschweig, Innenstadt 20.09.2020, 05.56 Uhr
Nach der Kollision mit einem Poller versuchte der Mann zu flüchten. Bei seiner Festnahme leistete er Widerstand und muss sich nun in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten.
Am frühen Sonntagmorgen fiel einer Streifenbesatzung ein VW Golf auf und entschloss sich, den Fahrer einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. In einer Seitenstraße gaben die Polizeibeamten dem Fahrzeugführer das Haltesignal und versperrten ihm den Fahrweg.
Der Fahrer des Golfs scherte jedoch unvermittelt seitlich aus und fuhr an dem Streifenwagen vorbei. Hierbei touchierte und beschädigte er eine Hauswand. Anschließend beschleunigte der Mann seinen Wagen und fuhr frontal gegen einen massiven Betonpoller. Durch den Aufprall verschob er den schweren Poller, beschädigte die Fahrzeugfront und die Frontairbags lösten aus.
Sofort stieg der Fahrer aus, kletterte über sein Auto und flüchtete zu Fuß. Die Polizisten folgten ihm ebenfalls zu Fuß. Nachdem der Mann alleinbeteiligt gestolpert und gestürzt war, legten ihm die Polizeibeamten Handfesseln an, um eine weitere Flucht zu verhindern. Hiergegen wehrte sich der Mann erheblich.
Ein Polizist sowie der Flüchtende verletzten sich hierbei leicht.
Während der Flucht verlor der Mann Zubehör, in dem sich noch eine kleine Menge an Betäubungsmitteln befand. Diese stellten die Beamten sicher.
Im Rahmen der weiteren Maßnahmen stellte die Polizei eine Atemalkoholkonzentration von über 1,6 Promille sowie die Beeinflussung von Betäubungsmitteln fest. Ein Drogenschnelltest verlief positiv.
Dem 29-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Den Führerschein konnte die Polizei nicht sicherstellen, weil der Autofahrer gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
So wurden gegen den Mann Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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