POL-BS: Betrunken auf dem E-Scooter: Sieben Strafanzeigen, sieben Blutproben und sieben sichergestellte Führerscheine
Braunschweig (ots)
Braunschweig
01. - 04.10.2021
Ob auf der Autobahn, auf einer vierspurigen Straße in entgegengesetzter Richtung oder in Schlangenlinien auf Geh- und Radwegen - die Polizei stoppte am Wochenende mehrere E-Scooter-Fahrer, die bis zu drei Promille Atemalkohol aufwiesen.
In der Zeit von Freitagmorgen bis Sonntagnacht stellten Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streifenfahrten sechs Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen fest, die zum Teil unsicher und in gefährlicher Weise unterwegs waren. Die ausschließlich männlichen Fahrer waren im Alter zwischen 20 und 24 Jahren.
In der Leopoldstraße waren statt einer zulässigen Person gleich zwei Personen auf dem E-Scooter unterwegs. Der Fahrer zeigte mit seinen Schlangenlinien eine unsichere Fahrweise. Als sie die Polizei erblickten, versuchten die beiden jungen Männer zu Fuß zu flüchten. Eine Polizeibeamtin folgte dem Fahrer über einige Straßen und Wege ebenfalls zu Fuß und konnte ihn schließlich stellen. Der 20-Jährige roch merklich nach Alkohol. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab eine Alkoholisierung von rund 1,5 Promille, so dass ihm die Beamten die Einleitung eines Strafverfahrens bekanntgaben. Ermittelt wird nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Die Polizeibeamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an. Seinen Führerschein stellten sie zur Vorbereitung der Einziehung durch einen Richter sicher. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung darf der Mann keine Kraftfahrzeuge mehr führen.
Einen zweiten doppelt besetzten E-Scooter entdeckten Polizisten vor der Innenstadtwache in der Münzstraße. Als die Beamten den 24-jährigen Fahrer aufforderten anzuhalten, setzte er zur Flucht über den Platz der Deutschen Einheit und in eine Sackgasse an. Nachdem er eine Begrenzungsmauer überwunden hatte, konnte er von weiteren Polizeibeamten schließlich gestoppt werden. Nachdem der Mann vor Fahrtantritt diverse alkoholische Getränke zu sich genommen hatte, pustete er am tragbaren Alcomaten rund 1,5 Promille.
Die Folge waren auch in diesem Fall eine Strafanzeige, eine Blutprobe sowie die Sicherstellung seines Führerscheins.
Ähnlich erging es einem 20-Jährigen, der den voneinander getrennten Rad- und Gehweg am Neustadtring in voller Breite und in entgegengesetzter Richtung befuhr. Auch dieser Mann zeigte sogenannte Ausfallerscheinungen, er schwankte deutlich und konnte sich auch nur in verwaschener Sprache äußern. Mit rund 3 Promille Alkohol in der Atemluft endete seine Fahrt und er musste die Polizeibeamten in die Dienststelle begleiteten, um sich eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Auch seinen Führerschein stellten die Beamten sicher und untersagten ihm die Weiterfahrt.
Auf der Hamburger Straße kam einem Streifenwagen ein E-Scooter entgegen, der entgegengesetzt die Fahrbahn befuhr statt den Radweg der anderen Straßenseite zu nutzen. Als der 20-Jährige den Streifenwagen erkannte, stellte er den Elektroroller sofort auf dem Gehweg ab. Im Rahmen der Verkehrskontrolle nahmen die Polizeibeamten Atemalkoholgeruch wahr. Eine verwaschene Aussprache und auffällig gerötete Augen verstärkten den Eindruck einer erheblichen Alkoholisierung, die ein Atemalkoholtest mit einem Ergebnis von knapp zwei Promille bestätigte.
Die Polizeibeamten ließen eine Blutprobe entnehmen und stellten den Führerschein des Mannes sicher. Die Ermittlungen wegen Trunkenheit wurden aufgenommen.
In besonders gefährlicher Weise war ein 21-Jähriger unterwegs, der mit einem E-Scooter verbotswidrig die Autobahn nutzte. Ein Zeuge hatte den Mann auf der BAB 391 gesehen und sofort die Polizei informiert. Auch bei diesem Mann stellten die Polizisten eine deutliche Alkoholfahne fest. Ein Atemalkoholtest vor Ort ergab über zwei Promille, so dass auch diesem Verkehrsteilnehmer eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt werden musste.
Insbesondere auf der Autobahn hängt es meist nur vom Zufall und der besonderen Wachsamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer ab, dass es nicht zu einem Verkehrsunfall mit schwersten Folgen kommt. Denn eine Knautschzone oder schützende Airbags, wie sie in einem Pkw vorhanden sind, hat ein E-Scooter oder ein Fußgänger nicht.
Die Polizei weist daraufhin, dass bei der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen, also den hier genannten E-Scootern, die gleichen Vorschriften bezüglich der Alkoholgrenzen gelten wie bei anderen Kraftfahrzeugen.
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