POL-BS: Verkehrsunfallflucht in Lehndorf
Braunschweig (ots)
Braunschweig, Hannoversche Straße
17.11.2024, 22.15 Uhr
Erheblicher Sachschaden an beteiligten Fahrzeugen
Am gestrigen späten Abend wurde die Aufmerksamkeit eines Anwohners der Hannoverschen Straße, durch den hörbaren Zusammenstoß zweier Fahrzeuge, auf einen entsprechenden Unfall gerichtet.
Bei einer anschließenden Nachschau stellte der 32-Jährige dann seinen völlig demolierten VW Golf fest, den er am Straßenrand geparkt hatte. Zudem war die Fahrbahn mit einer Vielzahl von Trümmerteilen bedeckt. Ein unfallverursachendes Fahrzeug war jedoch nicht mehr vor Ort, allerdings fand der Geschädigte unweit der Unfallstelle ein offensichtlich abgerissenes Kennzeichen.
Anhand dessen suchte eine eingesetzte Funkstreifenbesatzung die entsprechende Halteranschrift auf. Angetroffen wurde hier die Halterin eines zum Kennzeichen gehörenden Mazdas, der ebenfalls erheblich beschädigt in der Einfahrt der 47-Jährigen stand.
Diese gab an, den Unfall verursacht zu haben. Jedoch habe sie kein Telefon dabeigehabt, sei unsicher gewesen und deshalb nach Hause gefahren, um sich mit ihrem Mann abzusprechen. Verletzt wurde sie glücklicherweise nicht.
Das Verhalten stellt trotzdem den Tatbestand einer Verkehrsunfallflucht dar, so dass der Verkehrsunfalldienst dahingehend ein Strafverfahren einleitete.
Anlassbezogen rät der Verkehrsunfalldienst Braunschweig hinsichtlich des Verhaltens nach Unfällen folgendes:
- Unfallbeteilgte unterliegen einer Wartepflicht, die entsprechend der örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten unterschiedlich ist - nach der Wartezeit darf der Unfallort jedoch nicht einfach verlassen werden, so dass... - zwingend die Polizei zu verständigen ist - einen Zettel hinter dem Scheibenwischer zu hinterlassen, reicht nicht aus - wer infolge eines Unfalls leichten Blechschaden verursacht, muss in der Regel nicht mit einem Bußgeld rechnen, die Polizei sorgt für einen Personalienaustausch, damit die Beteiligten eine Schadensregulierung einleiten können - die genannten Pflichten gelten auch, wenn durch den Unfall Verkehrseinrichtungen (Schilder, Leitplanken...) oder Privatgüter beschädigt werden oder Flurschaden (Bäume, Buschwerk, zerwühlte Grün- und Ackerflächen) entsteht - sollte jemand durch einen Verkehrsunfall verletzt werden, macht man sich zudem im Falle eines unerlaubten Entfernens unter Umständen wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar
Rückfragen bitte an:
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