POL-BS: Neue Sperrbezirksverordnung der Polizeidirektion Braunschweig
Braunschweig (ots)
Die Polizeidirektion Braunschweig hat auf Grundlage des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 31.01.2024 eine neue Sperrbezirksverordnung erarbeitet und im Niedersächsischen Ministerialblatt verkündet.
Die neue Sperrbezirksverordnung regelt auf Grundlage des Art. 297 EGStGB den Schutz des öffentlichen Anstands und den Jugendschutz in der Stadt Braunschweig. Zukünftig ist neben der stadtweiten Straßenprostitution sowie der Prostitution in Fahrzeugen auch die Bordellprostitution im Bereich der Petzvalstraße/Berliner Straße verboten.
Die Regelungen zu sog. Toleranzzonen wurden auf Hinweis des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg nicht mehr in die neue Verordnung übernommen, stattdessen werden zukünftig einzelne Sperrbezirke ausgewiesen. Dabei muss eine intensive Abwägung zwischen den Interessen der Schutzgüter des Art. 297 EGStGB auf der einen Seite sowie den Interessen von Eigentümern von Grundstücken und Gewerbetreibenden auf der anderen Seite verbindlich vorgenommen werden.
In einem sehr aufwendigen Prüfverfahren hat die Polizeidirektion Braunschweig in den zurückliegenden Monaten relevante Daten und Erkenntnisse zusammengetragen und ihre Bewertung mit dem hier veröffentlichten Ergebnis abgeschlossen. Neben dem oben genannten Bereich in der Stadt Braunschweig wurde darüber hinaus ein weiterer Bereich in der Region Braunschweig überprüft, in dem bereits ein bordellartiger Betrieb geführt wird. Für den Erlass einer eigenen Sperrbezirksverordnung reichten dort die erhobenen Erkenntnisse nicht aus.
Die alte Verordnung vom 15.08.2022 tritt mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung außer Kraft.
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