POL-E: Mülheim an der Ruhr: Polizei findet bei Wohnungsdurchsuchungen Betäubungsmittel auf - Zwei vorläufige Festnahmen
Essen (ots)
45473 MH.-Altstadt: Dienstagabend (23. Oktober, 19- 22:15 Uhr) nahm die Ermittlungsgruppe Mülheim zwei vermutliche Drogendealer vorläufig fest. Im Rahmen von Ermittlungen erhielt die Polizei Hinweise über einen 28-jährigen vermeintlichen Drogenhändler. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Duisburg ordnete die zuständige Richterin eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 28-jährigen Beschuldigten auf der Aktienstraße an. Diese wurde daraufhin durch die Ermittlungsgruppe Mülheim durchgeführt. In der betreffenden Wohnung fanden die Beamten Amphetamine, Cannabis (0,85g), sowie diverses Verpackungsmaterial für den Drogenhandel auf. Alle beweiserheblichen Gegenstände, sowie das Betäubungsmittel stellte die Polizei sicher. Bei der Absicherung der Wohnungstür erschien der Mieter an seiner Wohnung. Diesen nahmen die Beamten vorläufig fest.
Durch weitere Erkenntnisse aus den Angaben des angetroffenen Beschuldigten, regte die Polizei eine weitere Wohnungsdurchsuchung an. Der diensthabende Staatsanwalt aus Duisburg ordnete diese bei einer 29- jährigen Mülheimerin auf der Straße Denkmannsfeld an.
Beim Betreten der Wohnung konnten zwei weitere Tatverdächtige (29w /26m) angetroffen werden. Bei der Durchsuchung des 26- jährigen Esseners, fanden die Beamten der Ermittlungsgruppe Mülheim diverse Waffen (u.a. Schlagring, Messer, Gaspistole, Baseballschläger), Amphetamine, sowie mehrere Mobiltelefone auf. In der Wohnung konnte zudem weiteres Betäubungsmittel (Cannabis), eine größere Menge an Bargeld sowie mehrere Armbanduhren aufgefunden werden. Diese Gegenstände wurden durch die eingesetzten Beamten beschlagnahmt. Während die 29-Jährige in ihrer Wohnung verbleiben durfte, nahmen die Beamten den 26-Jährigen vorläufig fest.
Bei einer freiwillig zugestimmten Wohnungsdurchsuchung konnten die Beamten an seiner Wohnanschrift auf der Straße Kraienbruch diverse Waffen (u.a. Schlagring, Butterfly-Messer) und weitere geringe Mengen Marihuana auf. Diese auffinden und sicherstellen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden die beiden Beschuldigten nach ihren Vernehmungen mangels Haftgründen wieder entlassen. / SaSt
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