POL-E: Essen: Polizei warnt vor bösen Überraschungen bei der Urlaubsbuchung- Strafanzeigen gegen Onlineportale erreichen Essener Betrugskommissariat
Essen (ots)
45117 Essen: Seit zum Jahreswechsel die Urlaubsbuchungszeit begonnen hat, häufen sich bei der Polizei die Betrugsanzeigen gegen einen größeren Reiseanbieter. Das Auftreten der Firma (Ho....ly) im Internet wirkt seriös. Sie betreibt eine professionelle Internetseite, bei der die Reservierung und der Zahlungseingang bestätigt werden. Auch auf bekannten Vergleichsportalen ist der Anbieter zu finden. Nach bisherigem Erkenntnisstand der Polizei storniert der Reiseanbieter die Hotelzimmer später und behält das zuvor überwiesene Geld der Online- Kunden ein. Der Urlauber erfährt meist erst an der Rezeption seines Hotels, dass sein Zimmer storniert und er sich kurzfristig zu hohen Preisen eine neue Unterkunft am Urlaubsort suchen muss. Meist liegt der Sitz solch betrügerischer Firmen im Ausland. In diesem Fall hat die Firma ihren Sitz in Bangkok. Hier hat die deutsche Polizei keine Ermittlungsbefugnisse und ist auf die freiwillige Mitarbeit der Behörden vor Ort angewiesen. Oft führt es dazu, dass die Täter nicht rechtzeitig oder gar nicht ermittelt werden können. Die Polizei rät daher bei jeder Onlinebestellung von Waren oder Dienstleistungen: 1. Kaufen sie Waren oder Dienstleistungen nach Möglichkeit nur bei großen, bekannten Dienstleistern, mit denen sie schon positive Erfahrungen gemacht haben. 2. Auch wenn sie sich auf der Internetseite eines solchen Dienstleisters befinden, achten sie darauf, wer tatsächlich ihr Vertragspartner ist. Oft erlauben Firmen Drittanbietern auf ihrer Internetseite Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Darunter sind auch Betrüger. 3. Wenn sie sich für einen noch unbekannten Anbieter entscheiden, geben sie dessen Namen zusammen mit dem Wort "Betrug" in eine Online- Suchmaschine ein. Vielfach ergeben sich dabei schon Warnhinweise zu der betrügerischen Firma im Internet. 4. Wenn sie Opfer eines Betruges wurden, teilen sie ihre Erfahrung im Internet, z.B. auf www.marktwaechter.de. Denken Sie daran, dass auch Sie eines Tages von solch einer Warnung profitieren könnten. Ziehen sie in Erwägung, eine Strafanzeige bei der Polizei des Staates zu machen, in dem die betrügerische Firma ihren Sitz hat. Oft ist dies Online oder per Email möglich. In vielen Fällen kann die örtliche Polizei sofort tätig werden. 5. Bei Kleinstanbietern oder Privatpersonen lassen sie sich nur auf Barzahlung vor Ort oder Rechnungskauf ein. Peke
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