POL-E: Essen/ Mülheim an der Ruhr: Polizei warnt vor Risiken beim Wildbaden
Essen (ots)
45117 E/ 45468 MH- Stadtgebiete: Bei hochsommerlichen Temperaturen von um die 30 Grad erscheint vielen Menschen das kühle Bad in der Ruhr, im Baldeneysee oder im Rhein-Herne-Kanal als sehr verlockend. Vor allem um dem Andrang in den Freibädern zu entgehen, zieht es viele Schwimmer an alternative, jedoch verbotene Wasserstellen. Die Polizei weist deshalb auf die Risiken hin, die beim Wildbaden drohen.
Zwar gibt es kein absolutes Badeverbot im Rhein-Herne-Kanal, grundsätzlich wird das Schwimmen aber nur an bestimmten Stellen geduldet. Verboten ist das Schwimmen 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken, im Bereich von Wehren und Hafenanlagen und im Schleusenbereich.
Beim Schleusen von Wasserfahrzeugen kann es zu erheblichen Strömungen kommen. Durch das Füllen und Leeren der Schleusen wird ein Sog erzeugt, der auch für geübte Schwimmer gefährlich ist. Im Bereich von Wehren sind Sogwirkungen dauerhaft vorhanden.
Zudem ist das lebensgefährliche Schwimmen in der Nähe von Schiffen verboten. Zum einen können auch Schiffsschrauben einen starken Sog ausüben. Zum anderen können Schwimmer durch Wellen (ausgelöst durch Wasserverdrängung) gegen die Uferböschung gedrückt werden.
Auch Kanalspringer gehen ein schwer kalkulierbares Risiko ein, denn sie können nicht sehen, was sich unter der Wasseroberfläche verbirgt. Beim Aufprall drohen schwere Verletzungen, nicht nur durch Felsen, sondern auch durch im Wasser treibende Gegenstände, wie leere Flaschen. Aber auch andere gefährliche Objekte, z.B. Autos, Einkaufswagen oder Fahrräder wurden schon von Tauchern aus Kanälen und Seen gezogen.
Erst vorgestern (26. Juni) kam es zu einem Badeunfall, als ein 48-jähriger Essener von der Zweigertbrücke in Altenessen in den Kanal sprang. Der Mann musste nach seiner Rettung vor Ort reanimiert werden und kam anschließend auf die Intensivstation eines Krankenhauses.
Auch das oft verharmloste Baden an vermeintlich flachen Stellen in der Ruhr birgt Gefahren, schon in unmittelbarer Ufernähe können Strömungen und Untiefen lauern. Deshalb appelliert die Polizei an die Eltern, ihre Kinder dort nicht spielen zu lassen, wie es vor kurzem z.B. Im Löwental in Werden beobachtet wurde. Erst im letzten Sommer verstarb ein kleiner Junge, wenige Tage nach einem Badeunfall an der Brehminsel in Werden.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit einem Platzverweis, einer Verwarnung oder einem Bußgeld rechnen./ SyC
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