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Polizei Essen

POL-E: Duisburg/Essen: Gemeinsame Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft - Verdächtiger Gegenstand im Einkaufszentrum sorgt für Räumung - 1. Folgemeldung - Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

Essen (ots)

47051 DU-Innenstadt/45117 E-Stadtgebiete: Im Einkaufszentrum Forum ist gestern Abend (5. August, 19:05 Uhr) ein verdächtiger Gegenstand gefunden worden. Das Einkaufszentrum wurde daraufhin geräumt und weiträumig abgesperrt. Experten des LKA NRW untersuchten den verdächtigen Gegenstand und machten ihn mit einem gezielten Wasserstrahl unschädlich. Mittlerweile geht die Polizei davon aus, dass es sich bei dem verdächtigen Gegenstand um eine Bombenattrappe handelt, von der keine akute Gefahr ausging.

Zahlreiche Einsatzkräfte der Polizei fahndeten mit einer detaillierten Personenbeschreibung nach einem möglichen Tatverdächtigen. Ein Autofahrer, auf den die Personenbeschreibung zutraf, sollte von einem Streifenteam im Kreis Wesel, Grenze zum Stadtgebiet Duisburg, kontrolliert werden. Der verdächtige Autofahrer führte sichtbar eine Schusswaffe bei sich, die sich im Nachhinein als PTB-Waffe herausstellte und versuchte sich durch eine Flucht der Kontrolle zu entziehen. Alarmierte Polizeibeamte nahmen die Verfolgung auf, umliegende Polizeibehörden wie auch die Polizei in den Niederlanden wurden informiert. Gegen 22.30 Uhr konnte der mutmaßliche Tatverdächtige von niederländischen Polizisten, südlich von Amsterdam, festgenommen werden.

Aktuell laufen intensive Ermittlungen in Bezug auf den Festgenommen. Ob dieser in einem konkreten Zusammenhang mit dem verdächtigen Gegenstand steht, ist bislang nicht geklärt.

Im Rahmen der Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass es sich bei dem PKW des Beschuldigten um ein zuvor entwendetes Fahrzeug handelte.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg beantragte am Nachmittag (06. August) einen EU-Haftbefehl für den in den Niederlanden festgenommenen 31-jährigen Deutschen.

Der zuständige Richter des Amtsgerichts Duisburg erließ den EU-Haftbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Staatsanwaltschaft Duisburg wird auf dieser Grundlage die Auslieferung des Beschuldigten aus den Niederlanden betreiben. / JH

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