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POL-E: Bochum: Pressemeldung der Staatsanwaltschaft in Bochum und des Polizeipräsidiums Essen- Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nach den tödlichen Schüssen auf dem Friedhof in Bochum-Gerthe ein

Essen (ots)

Am 31.01.2020 hat die Staatsanwaltschaft Bochum das Verfahren wegen der Abgabe tödlicher Schüsse durch Polizeibeamte auf einem Friedhof in Bochum-Gerthe mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt. Nach den umfangreichen und sehr sorgfältig geführten Ermittlungen durch das Polizeipräsidium Essen, welches aus Gründen der Neutralität damit betraut war, ist davon auszugehen, dass die Beamten von einem gegenwärtigen Angriff ausgehen konnten und daher berechtigt waren, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.

Im Einzelnen: Am 18.04.2019, einem Gründonnerstag, gegen 18.00 wurde die Polizei von einem in der Nähe wohnhaften Jäger alarmiert, dass sich jemand mit einem geladenen Gewehr auf dem Friedhof aufhielt. Als sich zwei uniformierte Beamte dem später Geschädigten näherten, wurde dieser zweimal aufgefordert, sofort die Waffe hinzulegen. Als er trotzdem die Waffe hob, schossen beide Beamte. Ein Schuss traf den Geschädigten und verletzte ihn so schwer, dass er trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen am 20.4. verstarb. Dieser Sachverhalt konnte aufgrund der Angaben der beschuldigten Polizeibeamten festgestellt werden, die sich mit den Angaben weiterer neutraler Zeugen und objektiven Spuren deckten. Eine gegenteilige These, wonach der Geschädigte zum Zeitpunkt der Schussabgabe gekniet haben soll, konnte ausgeschlossen werden. Zum einen wies die Kleidung einen nahezu waagerechten Schusskanal auf und zum anderen traf das Projektil in großer Entfernung in einer Höhe von 158 cm einen Baum. Auch konnte nicht festgestellt werden, dass der Geschädigte die Waffe vor Schussabgabe weggeworfen habe. Dagegen sprechen alle Angaben der beteiligten Beamten und auch die Tatsache, dass die beiden weit voneinander entfernt stehenden beschuldigten Beamten gleichzeitig von einer konkreten Bedrohungslage ausgingen und zeitgleich schossen. Insgesamt war von einer Notwehrsituation auszugehen. Das Verhalten der Beamten war daher als gerechtfertigt anzusehen.

Jansen Oberstaatsanwalt Elke Polizeihauptkommmissar

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