POL-E: Mülheim an der Ruhr: Zwei haarige Ausbrecher liefern sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei in Mülheim-Styrum
Essen (ots)
45476 MH: Eine wilde Verfolgungsjagd über die Bundesstraße 223 im Mülheimer Stadtteil Styrum führte heute Mittag zur Festnahme von zwei haarigen Ausbrechern. Gegen 12:30 Uhr meldete sich ein verdutzter Passant auf der Oberhausener Straße bei der Polizei, weil ein Schaf quer über die Fahrbahn in Richtung Innenstadt lief. Eine eintreffende Streifenwagenbesatzung erblickte das Tier und nahm die Verfolgung auf. Während ein Beamter mit dem Blaulicht die Verkehrsteilnehmer warnte, verfolgte ein anderer Polizist, in einem 300-Meter langen Dauerlauf, das Schaf bis zur Einmündung der Dümptener Straße, wo er es einholen konnte. Der Aufforderung sofort stehen zu bleiben und sich zu ergeben, kam der widerspenstige Ausbrecher nicht nach. Daher waren die Polizisten gezwungen, den Ausflug auf andere Weise zu beenden, da natürlich eine Gefahr für den Straßenverkehr bestand. Mit einer ausgefeilten Festnahmetechnik und der tatkräftigen Hilfe eines unbeteiligten Passanten, brachten die Beamten das Schaf behutsam zu Boden und hielten es fest. Kaum hatte sich das Tier ergeben, ging der nächste Anruf bei der Polizei ein: ein zweites Schaf lief in etwa 500 Meter Entfernung gerade über die Marktstraße. Auch dort nahm eine Streifenwagenbesatzung gemeinsam mit der mittlerweile ebenfalls alarmierten Feuerwehr die Verfolgung auf und stellte den Ausbrecher an der Einmündung zur Poststraße. Zu diesem Zeitpunkt erschien der Besitzer beider Tiere, der diese kurz vorher gekauft hatte und aus einem Anhänger auf seinem Grundstück auf der Moltkestraße ausladen wollte. Dabei büxten beide Schafe aus und flüchteten in Richtung Oberhausen. Als die Polizisten das Grundstück der neuen Eigentümer auf die Eignung einer Tierhaltung überprüften, stellten sie fest, dass dort die Tiere unmöglich sicher und artgerecht untergebracht werden können. Daher brachten sie die Schafe zurück zum Verkäufer auf der Emmericher Straße, der den Kauf mit den neuen Eigentümern rückgängig machte. (TW)
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