Bundespolizeiinspektion Stuttgart
BPOLI S: Nach Freigang nicht in die JVA zurückgekehrt
Ulm (ots)
Eine falsche Namensangabe wurde am Sonntagabend (28.02.2016) für einen 23-Jährigen im Ulmer Hauptbahnhof zum Verhängnis. Bei einer Personenkontrolle konnte sich der junge Mann nicht ausweisen, machte widersprüchliche Angaben und gab zudem einen falschen Namen an. Dies rief die Bundespolizisten auf den Plan, die Identität mittels Fingerabdruck auf der Wache festzustellen. Hierbei kam heraus, dass es sich um einen entwichenen Strafgefangenen handelt, welcher nach seinem Freigang nicht in die JVA zurückgekehrt war. Der Gesuchte wurde wieder in die JVA Ulm zurückgebracht.
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