Bundespolizeiinspektion Stuttgart
BPOLI S: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Bundespolizei: Zwei Strafvollstreckungen wegen Diebstahls
Stuttgart (ots)
Beamte der Bundespolizeiinspektion Stuttgart haben am Dienstagnachmittag (16.05.2017) gegen 17:00 Uhr einen 41-Jährigen im Hauptbahnhof Stuttgart festgenommen. Der aus Bulgarien stammende Mann konnte sich gegenüber den eingesetzten Beamten nicht ausweisen und gab lediglich mündlich seine Personalien an. Durch einen Abgleich der Fingerabdrücke mit den polizeilichen Fahndungssystemen stellten die Bundespolizisten abweichende Personalien fest. Eine Überprüfung dieser ergab, dass der bereits wegen Diebstahls verurteilte 41-Jährige von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gesucht wurde, da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Der Mann konnte die insgesamt noch offenen 373,50 EUR nicht begleichen, sodass er für zehn Tage ersatzweise ins Gefängnis muss. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde Kontakt mit den bulgarischen Behörden aufgenommen, da zu den mündlich angegebenen Personalien des 41-Jährigen ebenfalls ein Haftbefehl wegen Diebstahls bestand. Die Übermittlung weiterer Daten ergab eine Personengleichheit zwischen den abweichenden Personalien. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte in diesem Fall den bereits verurteilten 41-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, da er die noch offene Geldstrafe in Höhe von 873,50 EUR nicht bezahlt hatte. Der Mann konnte auch diese Strafe nicht begleichen, sodass zu den zehn Tagen Freiheitsstrafe nochmals 80 Tage hinzukommen. Bundespolizisten brachten den 41-Jährigen anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.
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