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Bundespolizeiinspektion Stuttgart

BPOLI S: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Bundespolizei: Strafvollstreckung wegen Erschleichens von Leistungen

Stuttgart (ots)

Beamte der Bundespolizei haben am Freitagnachmittag (01.02.2019) gegen 16.35 Uhr im Stuttgarter Hauptbahnhof einen 34-jährigen Mann festgenommen. Die Bundespolizisten überprüften die Identität des deutschen Staatsangehörigen im Rahmen einer Personenkontrolle. Hierbei stellte sich heraus, dass der bereits wegen Erschleichens von Leistungen verurteilte 34-Jährige von der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde, da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Der Festgenommene konnte die noch zu entrichtende Geldstrafe nicht begleichen, weshalb er nun ersatzweise für 85 Tage ins Gefängnis muss. Bundespolizisten brachten ihn anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Stuttgart, übermittelt durch news aktuell

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