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Bundespolizeiinspektion Stuttgart

BPOLI S: 49-Jähriger von S-Bahn erfasst

Weil der Stadt (ots)

Zu einem Personenunfall ist es am gestrigen Mittwochabend (02.09.2020) gegen 20:10 Uhr auf der Bahnstrecke zwischen Weil der Stadt und Renningen gekommen. Nach bisherigen Erkenntnissen soll sich zunächst ein 49-jähriger Mann auf Höhe des Schießrainweges in Weil der Stadt aus derzeit unbekannten Gründen in den dortigen Gleisbereich begeben haben. Trotz unmittelbarer Einleitung einer Schnellbremsung konnte der Triebfahrzeugführer einer Richtung Renningen ausfahrenden S-Bahn den Zug nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen, sodass der alkoholisierte 49-Jährige in der Folge an der Schulter touchiert wurde. Alarmierte Rettungskräfte verbrachten ihn anschließend in ein nahegelegenes Krankenhaus. Der Mann erlitt durch den Vorfall eine Fraktur an der Schulter, leichte Verletzungen am Kopf sowie Abschürfungen am Körper. Alle in der S-Bahn befindlichen Reisenden verblieben unverletzt und konnten nach Eintreffen eines Ersatzlokführers ihren Reiseweg fortsetzen. Das betroffene Gleis musste für den Zeitraum der Einsatzmaßnahmen komplett gesperrt werden. Es kam hierdurch zu bahnbetrieblichen Verzögerungen. Auf Grundlage der bisherigen Ermittlungen wird derzeitig von einem alkoholbedingten Unfallgeschehen ausgegangen. Ein bei dem 49-Jährigen durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 2,1 Promille. Der im Landkreis Böblingen wohnhafte Mann muss nun mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr rechnen.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor den Gefahren an Bahnanlagen: Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Ein Zug, der sich mit 160 km/h nähert, benötigt für eine Strecke von 100 Metern gerade einmal 2,2 Sekunden. Züge können Hindernissen nicht ausweichen und selbst bei einer sofort eingeleiteten Schnellbremsung beträgt der Bremsweg mehrere hundert Meter. Ein elektrisch betriebener Zug, selbst bei einer Geschwindigkeit von über 200 km/h, ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt. Zudem wird die Sogwirkung von vorbei- und ausfahrenden Zügen meist nicht bedacht. Die weiße Linie an Bahnsteigen markiert den Sicherheitsabstand zum Gleis und ist in jedem Fall einzuhalten. Ein Aufenthalt zwischen Bahnsteigkante und der weißen Linie ist verboten. Vielen Personen ist nicht bewusst, dass auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes ein Zugverkehr (z.B. Sonder- oder Güterzüge) stattfindet. Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.

Rückfragen bitte an:


Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Sebastian Maus
Telefon: 0711 / 55049 - 109
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

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