Bundespolizeiinspektion Stuttgart
BPOLI S: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Bundespolizeiinspektion Stuttgart: 30-Jähriger festgenommen
Asperg (ots)
Ein mit einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart gesuchter 30-Jähriger hat am gestrigen Mittwoch (22.05.2024) zuerst einen Zug am Haltepunkt Asperg zu einer Schnellbremsung gezwungen und wurde im Anschluss durch eine Streife der Bundespolizei festgenommen. Bisherigen Ermittlungen zufolge konnte der Lokführer eines aus Stuttgart kommenden Regionalzuges gegen 17:30 Uhr einen im Gleisbereich von Asperg in Richtung Ludwigsburg laufenden Mann feststellen und leitete umgehend eine Schnellbremsung ein. Der 30 Jahre alte Mann, welcher offenbar Foto- und Filmaufnahmen fertigte, soll den Gleisbereich bei Erkennen des Zuges verlassen haben und anschließend in unbekannte Richtung geflüchtet sein. Alarmierte Einsatzkräfte der Bundespolizei konnten den 30-jährigen iranischen Staatsangehörigen wenig später jedoch im Rahmen der umgehend eingeleiteten Fahndung noch in der Nähe antreffen und einer Kontrolle unterziehen. Hierbei stellten sie fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vorlag. Daraufhin wurde der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Mann festgenommen und auf die Dienststelle verbracht. Da er die geforderte Geldstrafe und die Kosten in Höhe von insgesamt etwa 678 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er im Anschluss von den Einsatzkräften in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Bundespolizei ermittelt nun zudem gegen ihn wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Durch den Vorfall wurden bisherigen Informationen zufolge keine Personen verletzt, es kam jedoch zu Verspätungen im Bahnverkehr. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.
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