Bundespolizeiinspektion Stuttgart
BPOLI S: Aggressiver Reisender ohne Fahrschein leistet Widerstand gegen Bundespolizisten
München/ Stuttgart (ots)
München / Stuttgart: Am gestrigen Vormittag (08.04.2025) kam es in einem ICE auf der Strecke von München Hauptbahnhof nach Stuttgart Hauptbahnhof zu einem Einsatz der Bundespolizei aufgrund eines renitenten Fahrgastes ohne gültigen Fahrschein. Ersten Informationen zufolge wurde ein 45-jähriger deutscher Staatsangehöriger gegen 11:15 Uhr durch eine Zugbegleiterin ohne gültiges Ticket im Zug festgestellt. Anschließend entfernte sich der Mann wohl fluchtartig und verhielt sich gegenüber mehreren Mitreisenden sowie dem Zugpersonal aggressiv. Laut Zeugenaussagen soll er eine 69-jährige deutsche Staatsangehörige verbal beleidigt und ihr gegen die linke Schulter geschlagen haben. Anschließend traf er wohl eine 42-jährige deutsche Staatsangehörige augenscheinlich durch einen Schlag am Oberarm und soll dann die 49 Jahre alte Zugbegleiterin, ebenfalls mit deutscher Staatsangehörigkeit, mit seiner Schulter zur Seite gestoßen haben. Im weiteren Verlauf soll der Mann die Fahrscheinkontrolleurin daran gehindert haben, das Zugabteil zu verlassen, nachdem sie eine polizeiliche Unterstützung über die Zugdurchsage angefordert hatte. Am Zielbahnhof Stuttgart Hauptbahnhof wurde der Mann dann durch Beamte der Bundespolizei festgestellt. Der Tatverdächtige weigerte sich, den polizeilichen Anweisungen Folge zu leisten, sodass er nur durch Anbringen der Handfesseln auf das Bundespolizeirevier Stuttgart verbracht werden konnte. Während der Mitnahme zur Dienststelle leistete der Beschuldigte erheblichen Widerstand gegen die Beamten. Er versuchte, sich aus der Fesselung zu befreien, stieß mit dem Kopf gezielt nach hinten und traf einen Beamten mit einem Tritt am linken Schienbein. Der Beamte konnten seinen Dienst fortsetzten. Im Gewahrsamsbereich warf der Mann später seine Schuhe in Richtung der Beamten und beleidigte diese fortlaufend verbal. Die Bundespolizei ermittelt nun unter anderem wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
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