Bundespolizeiinspektion Konstanz
BPOLI-KN: Meldungen der Bundespolizei Konstanz (Vorkommnisse vom 04.07.2017)
Konstanz (ots)
LANDKREIS KONSTANZ
Festnahme am Grenzübergang Konstanz-Autobahn
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle eines 37-jährigen Fahrzeuglenkers aus Osteuropa wurde gestern Abend gegen 17:30 Uhr seitens der Bundespolizei eine Fahndungsausschreibung festgestellt. Der Mann, der zur Einreise aus der Schweiz nach Deutschland gekommen war, wurde von der Staatsanwaltschaft München wegen Diebstahls gesucht. Er wurde sofort festgenommen. Da der Mann die geforderte Geldstrafe in Höhe von 450 Euro nicht aufbringen konnte, ist er noch am Abend in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht worden. Dort sitzt er nun eine 30-tägige Haftstrafe ab.
Drogenfund bei Zugreisendem im Singener Bahnhof
Gestern gegen 15 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Bahnhof Singen einen 31-Jährigen grenzpolizeilich bei dessen Einreise aus der Schweiz. Im Rahmen der Kontrolle gab es schließlich konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Mann illegale Substanzen mit sich führt. Unter anderem war ein deutlicher Cannabis-Geruch an der Person festzustellen. Bei der anschließenden Durchsuchung stießen die Bundespolizisten dann auf gut 20 Gramm Cannabiskraut in der Unterwäsche des Mannes. Die Person wurde an die Ermittlungsgruppe Rauschgift beim Polizeirevier Singen übergeben.
Einziehung eines Führerscheins am Grenzübergang Emmishofer Tor
Gestern Mittag führten Bundespolizisten am Grenzübergang Emmishofer Tor in Konstanz Grenzkontrollen durch. Dabei wurde auch der Beifahrer eines Fahrzeuglenkers aus der Schweiz überprüft. Wie sich aus den polizeilichen Auskunftssystemen ergab, war der Führerschein des 32-Jährigen Schweizers von Behörden in Deutschland zur Beschlagnahme ausgeschrieben. Hintergrund war ein Fahrverbot in Deutschland nach Verkehrsdelikten. Der Kontrollierte, der seinen Führerschein mit sich führte, händigte das Dokument daraufhin den Beamten aus. Der Schweizer Führerschein wurde von der Bundespolizei eingezogen. Das temporäre Fahrverbot in Deutschland wird nun durch die zuständige Behörde auf dem Führerschein des Mannes vermerkt. Der Schweizer wird sein Dokument im Anschluss wieder zurückerhalten. Er konnte nach Abschluss der Kontrolle seinen Weg gestern fortsetzen.
Verbotenes Pfefferspray am Grenzübergang Konstanz-Autobahn festgestellt
Ein 32-jähriger Schweizer wurde gestern Mittag am Grenzübergang Konstanz-Autobahn von der Bundespolizei kontrolliert. Im Fahrzeug stießen die Beamten während der Grenzkontrolle auf ein nach dem Waffengesetz verbotenes Pfefferspray. Das Spray wurde beschlagnahmt. Der Eigentümer erhielt eine Anzeige; er konnte seine Fahrt im Anschluss fortsetzen. Hinweis: Pfeffersprays in Deutschland müssen gewisse Anforderungen erfüllen, damit sie keine verbotenen Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes sind: Der Reizstoff im Pfefferspray muss in Deutschland als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sein, die Reichweite hat auf bis zu 2 Meter begrenzt zu sein und das Spray benötigt ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen. Für Pfeffersprays, die zur Menschen- und nicht Tierabwehr bestimmt sind, werden grundsätzlich keine Genehmigungen erteilt.
BODENSEEKREIS
Bahnschwellen-Brand im Bahnhof Kressbronn
Gestern gegen 15:00 Uhr wurde der Bundespolizei in Konstanz eine Brandentwicklung im Bahnhof in Kressbronn gemeldet. Dort sollten Bahnschwellen Feuer gefangen haben. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte von Bundespolizei und der Freiwilligen Feuerwehr Kressbronn dann fest, dass mehrere Bahnschwellen brannten. Das Feuer konnte schnell abgelöscht werden. Reisende kamen nicht zu Schaden; auch gab es keinerlei Beeinträchtigungen des Zugverkehrs. Nach bisherigen Erkenntnissen könnten sich Betriebsmittel (z. B. Öle/ Fette) auf den Holzschwellen aus noch unbekannter Ursache entzündet haben. Die Ermittlungen dazu dauern an. [mit Bildbeilage]
B l o h m
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