Bundespolizeiinspektion Konstanz
BPOLI-KN: Ergebnisse aktueller Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Konstanz an der Deutsch-Schweizer Grenze
Konstanz (ots)
Im Rahmen der Binnengrenzfahndung an der Deutsch-Schweizer Grenze waren Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz in den vergangenen Wochen lagebildabhängig unter anderem wieder in grenzüberschreitenden Zügen im Einsatz; ferner wurden Reisende in international verkehrenden Fernreisebussen überprüft.
Im Monat Mai beanzeigte die Konstanzer Bundespolizeiinspektion dabei 43 Personen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise sowie sieben wegen unerlaubten Aufenthaltes. So wurde am Abend des 23. Mai ein irakischer Staatsangehöriger auf dem Döbele-Parkplatz in Konstanz vor dem Zustieg in einen Fernreisebus nach Hamburg überprüft. Der junge Mann war ausweislos. Weitere polizeiliche Ermittlungen führten zur Identitätsfeststellung und ergaben, dass der Mann zum wiederholten Mal unerlaubt eingereist war und als Asylsuchender in der Schweiz registriert ist. Der Mann wurde in die Schweiz zurückgeschoben.
In sechs Fällen sind im Monat Mai durch die Konstanzer Bundespolizei ferner Ausschreibungen zur Festnahme festgestellt worden. Darunter ein 33-jähriger Deutscher, der am Nachmittag des 7. Mai im Konstanzer Stadtgebiet überprüft worden ist. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Mann im polizeilichen Fahndungsregister ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau vorlag. Hintergrund war eine rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Der Verurteilte hatte die daraus resultierende Geldstrafe bisher nicht bezahlt. Daher erließ die Staatsanwaltschaft schließlich Vollstreckungshaftbefehl. Der Festgenommene zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1.680.- EUR und konnte somit eine 56-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt abwenden. Er konnte seinen Weg schließlich fortsetzen.
Darüber hinaus verzeichnete die Bundespolizei Konstanz - neben dem Delikt der Urkundenfälschung - auch 15 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mehrere verbotene Waffen, die sichergestellt werden konnten.
Allgemeine Hinweise: Die Bundespolizeiinspektion Konstanz ist zuständig in den Landkreisen Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Tuttlingen und dem Zollernalbkreis. Der Einsatz gegen Schleuser und die irreguläre Migration sind Schwerpunkte der Arbeit der Bundespolizei im hiesigen Inspektionsgebiet. In vielen Aufgabenbereichen arbeitet die Konstanzer Bundespolizei eng mit den benachbarten und ausländischen Sicherheitspartnern zusammen.
Werle
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