Bundespolizeiinspektion Konstanz
BPOLI-KN: Bundespolizeilicher Vorkommnisbericht (16./ 17.11.2019)
Konstanz (ots)
Nachfolgend der Vorkommnisbericht der Bundespolizeiinspektion Konstanz vom vergangenen Wochenende (16./ 17.11.2019).
Zurückweisung am Grenzübergang Konstanz-Autobahn
Bundespolizisten überprüften gestern (17.11.) gegen 20:30 Uhr am Grenzübergang Konstanz-Autobahn Reisende in einem Fernreisebus aus der Schweiz. Eine Person wies sich dabei gegenüber den Beamten mit einer als gestohlen gemeldeten bulgarischen Identitätskarte aus. Weitere Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Mann tatsächlich um einen 38-jährigen iranischen Staatsangehörigen handelt, der keinerlei aufenthaltslegitimierende Dokumente vorweisen konnte. Nach Absprache mit den Schweizer Behörden und Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde der Mann in die Schweiz zurückgewiesen.
Festnahme am Grenzübergang Emmishofer-Tor
Einen 49-jährigen Deutschen überprüften Bundespolizisten am 16.11. gegen 14 Uhr am Grenzübergang Emmishofer-Tor in Konstanz. Die Überprüfung des Mannes ergab eine Ausschreibung zur Festnahme wegen eines Haftbefehls zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Duisburg. Der Mann war wegen Betruges rechtskräftig zu 1.500.- EUR Geldstrafe verurteilt worden, hatte die Geldstrafe bisher aber nicht bezahlt. Daher erließ die Staatsanwaltschaft schließlich Haftbefehl. Indem der Mann die Geldstrafe nun zahlte, konnte er eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seinen Weg schließlich fortsetzen.
Festnahme im Bahnhof Konstanz
Ebenfalls am 16.11. nahmen Bundespolizisten eine Person im Bahnhof Konstanz fest. Der 21-Jährige war um 16:15 Uhr ebendort überprüft worden. Hierbei wurde ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Konstanz festgestellt. Der Mann mit gambischen Pass war wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu 1.450.- EUR Geldstrafe verurteilt worden. Auch in diesem Fall hatte der Mann die Geldstrafe bisher noch nicht bezahlt. Der Mann zahlte auch nach seiner Festnahme am Samstag die Geldstrafe nicht und wurde daher zum Zwecke der Verbüßung einer 145-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in ein Gefängnis gebraucht.
Werle
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