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Bundespolizeiinspektion Konstanz

BPOLI-KN: Schreckschusswaffe ohne Erlaubnis eingeführt - 7.500 Euro Geldstrafe

Bietingen/Thayngen (ots)

Weil er eine Schreckschusswaffe ohne die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis ins Bundesgebiet einführte, wurde ein portugiesischer Staatsangehöriger von einem Gericht in Bayern zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro verurteilt; er entzog sich bislang jedoch der Strafvollstreckung. Beamte der Bundespolizei nahmen ihn nun bei der Einreise aus der Schweiz nach Deutschland fest.

Im Jahr 2016 reiste der in Tschechien wohnhafte Portugiese mit der geladenen Schreckschusspistole über einen Grenzübergang nach Deutschland ein. In einer Polizeikontrolle stellten die Beamten, neben dem Fehlen der erforderlichen Erlaubnis zur Einfuhr, zudem fest, dass die Schreckschusswaffe nicht über das notwendige Zulassungszeichen verfügte. Er wurde daraufhin wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt, welche er bis dato nicht beglich und aus diesem Grund von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit einem Haftbefehl gesucht wurde.

Festgenommen wurde er schließlich am 20. September von Kräften der Bundespolizei am Grenzübergang Bietingen/Thayngen, welche in der Kontrolle die offene Fahndung feststellten. Die noch ausstehende Strafe konnte der Mann nach Eröffnung des Haftbefehls jedoch nicht begleichen, weswegen er nun ersatzweise in Haft muss.

Hinzu kam, dass der 52-jährige Portugiese in der Kontrolle am vergangenen Sonntag am Steuer seines Autos festgestellt wurde, obwohl gegen ihn ein Fahrverbot vorliegt. Die Bundespolizeiinspektion Konstanz ermittelt nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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Konrad-Zuse-Str. 6
78467 Konstanz
Telefon: 07531 1288-104
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